Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir zur Sachlichkeit zurück. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die, wie ich finde, mindestens überholt sind. Sie könnten sogar die Einziehung von rechtswidrig erlangten Steuergeldern verhindern, liebe Grüne; das ist nämlich das Problem eures Gesetzentwurfes, dem wir nicht zustimmen können.
Drei Punkte zur Klarstellung:
Erstens. Von der Linken ist gesagt worden: Cum/Ex-Gelder drohen in Verjährung zu laufen. – Erste Feststellung: Es gibt keinen einzigen bekannten Verjährungsfall. Wenn es welche gibt, nennen Sie uns diese bitte! Grüne, Linke, nennen Sie uns diese! Das sage ich auch in Richtung derjenigen, die sich aus Nordrhein-Westfalen zu Wort gemeldet haben: Nennen Sie uns diese, wenn sie bekannt sind! Wir haben im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz übrigens die gesetzliche Verjährungsfrist verlängert.
Zweitens. Wir haben dort, wo notwendig, schnell, präzise und übrigens auch transparent gehandelt. Im Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz haben wir es doch hoch und runter diskutiert. Wir haben in § 375a der Abgabenordnung festgelegt, dass rechtswidrig erlangte Taterträge, zum Beispiel aus Cum/Ex, trotz Verjährung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis eingezogen werden können mit Inkrafttreten dieses Gesetzes. Wir wollten diese schnelle Lösung, damit wir eben gleich handeln können, damit es nicht zu einer Verjährung kommt und wir die Taterträge einziehen können.
Herr De Masi sagte, wir hätten ja bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten können. – Da sage ich: Eben nicht. Wir wollten gleich entsprechend handeln.