Sehr geehrter Herr Kollege Schrodi, Sie haben mich ja angesprochen. Deswegen: Wenn man Fragen stellt, bekommt man natürlich auch Antworten.
Sie haben mich erstens gefragt, ob ich einzelne Fälle benennen kann, wo Verjährung droht. Zweitens haben Sie unterstellt, dass es das Problem, das wir heute diskutieren, gar nicht gebe, und Sie haben uns Stimmungsmache vorgeworfen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ist, der zu derselben Auffassung kommt wie die Linken und die Grünen: dass der Einschub, den Sie damals gemacht haben, nicht nötig gewesen wäre, sondern man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte abwarten können. Wenn Sie dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages Stimmungsmache unterstellen wollen, dann finde ich das etwas überdreht.
Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu dieser Einschätzung auch zahlreiche Verfassungsrechtler und Rechtsexperten kommen, auch der Justizminister von Nordrhein-Westfalen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Vermögensabschöpfung in Artikel 316h im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch geregelt ist. Wenn es also ein Problem mit dem Rückwirkungsverbot gegeben hätte, hätten Sie nicht nur eine Lex Cum/Ex schaffen, sondern es auch dort neu regeln müssen. Das haben Sie aber nicht getan. Insofern ist das mindestens widersprüchlich.
Dann haben Sie mich gefragt, in welchen konkreten Fällen Verjährung droht. Wir haben zum Beispiel den Fall der Warburg-Bank, den wir ja hier vor einiger Zeit prominent diskutiert haben, bei der es Vorgänge aus dem Jahr 2007 gibt, die spätestens nächstes Jahr vermutlich in die Verjährung laufen könnten, weil wir da schon hart an der Schwelle kratzen. Darüber hinaus haben wir Fälle, die in die Verjährung laufen können, weil überhaupt noch keine Ermittlungen aufgenommen wurden; denn die Sachverhalte sind so komplex, und die Staatsanwaltschaften in den Bundesländern haben zu wenig Personal. Auch die werden uns durch die Lappen gehen.
Sie müssen doch erklären, wie die Diskrepanz zustande kommt, dass uns über 5 Milliarden Euro aus Cum/Ex-Geschäften –