Herr Bundestagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften sollen Angelegenheiten geregelt werden, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Zum einen sehen wir die Änderungen im Soldatengesetz und in der Wehrdisziplinarordnung, welche die Möglichkeiten des Dienstherrn zu einer Reaktion auf besonders schwere Dienstvergehen schärfen sollen. Wir sehen aber auch die Änderung der rechtlichen Grundlage, die für die kostenlose Bahnfahrt von Soldatinnen und Soldaten geschaffen wird.
Lassen Sie uns zunächst auf den eher schwierigen Aspekt blicken, nämlich die verschärften Maßnahmen bei besonders schweren Dienstvergehen. Durch die Neufassung im Soldatengesetz soll es zukünftig möglich sein, Zeitsoldaten bis zum Ende des achten Dienstjahrs fristlos aus den Streitkräften zu entlassen, und zwar ohne Verurteilung oder gerichtliches Disziplinarverfahren, nur durch einen einfachen Verwaltungsakt. Bislang war dies nur bis zum Ende des vierten Dienstjahres möglich.