Sehr geehrter Herr Präsident, ich werde mich nach Ihnen richten. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat in dieser Wahlperiode bereits zahlreiche Initiativen zur Verbesserung in den Bereichen Gesundheit und Pflege beschlossen; wir haben viele, viele Beschlüsse gefasst, um die pflegerische Versorgung zu stärken und weiterzuentwickeln. Auch deshalb hat sich unser Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt. Wir haben wirklich viele, viele gute Beschlüsse gefasst in den letzten Monaten.
Aber natürlich ist nichts so gut, als dass es nicht weiter verbessert werden könnte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf drehen wir daher an weiteren Stellschrauben und sorgen für mehr Innovation und mehr Personal. Ich will wegen der knappen Zeit nur drei Bereiche herausgreifen:
Erstens. Wir verbessern die ambulante Versorgung. Neben der Förderung innovativer Projekte schaffen wir neue Möglichkeiten für Selektivverträge. Die Beteiligung von Einrichtungen außerhalb der GKV und weiterer Gesundheitsberufe ermöglicht hier passgenaue Lösungen. Frau Kappert-Gonther, ich finde schon, dass das wirklich auch Fortschritte sind: passgenaue Lösungen vor Ort und für verschiedene Patientengruppen. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt zur Überwindung der Sektoren.
Zweitens stärken wir die stationäre Geburtshilfe durch Maßnahmen gegen den chronischen Personalmangel in den Kreißsälen. Studien belegen, dass dies vor allem in städtischen Ballungsgebieten ein großes Problem ist; die sind oft derart ausgelastet, dass auch Schwangere abgewiesen werden müssen. Dieser Mangel an Klinikhebammen hat vielfältige Ursachen. Zwei davon geht dieser Gesetzentwurf an: Den Krankenhäusern werden zusätzliche Hebammenstellen finanziert, in nicht unerheblichem Umfang. 65 Millionen Euro pro Jahr geben wir zwischen 2021 und 2023 für 600 zusätzliche Hebammenstellen. Und – ganz wichtig und auch von den Hebammen gewünscht – wir geben auch Geld für Unterstützungskräfte, die die Hebammen entlasten sollen. Beides verbessert natürlich die Arbeitssituation im Kreißsaal erheblich und macht den Kreißsaal als Arbeitsplatz attraktiver.
Drittens stärken wir die Pflege durch 20 000 dringend benötigte Pflegehilfskräfte. Es ist uns gutachterlich bestätigt worden, dass das eine große Rolle spielt. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass die psychosoziale Betreuung für demenzkranke Menschen beispielsweise in Alteneinrichtungen, die diese Pflegehilfskräfte ganz hervorragend mitleisten können, eine große Rolle spielt. Und die Finanzierung – auch ein ganz wichtiger Aspekt – geht nicht zulasten der Pflegebedürftigen.
Damit haben wir einen ersten Schritt hin zu einer eigenanteilsneutralen Weiterentwicklung der Pflege und zugleich auch einen ersten Schritt hin zu einem verbindlichen Personalbemessungsinstrument gemacht; das ist uns ja seit vielen Jahren auch ein wichtiges Anliegen gewesen.
Aber, wie eingangs gesagt: Nichts ist so gut, als dass wir es nicht verbessern könnten. Das gilt natürlich auch für die Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Beratung. Wir werden uns in der Ausschussanhörung sicherlich noch mit weiteren Regelungsinhalten beschäftigen und noch daran feilen.
Ich will auch betonen, dass wir in der SPD –