Also, die Regelungen zu den Ermittlungsmöglichkeiten, von denen ich gesprochen habe, sind in Kraft. Man kann computergeneriertes Material erzeugen, und dadurch kommen die Ermittler heute in die Foren, die ihnen vor einigen Jahren noch versperrt gewesen waren. Das zum einen.
Zum anderen. Ja, in dem Gesetz sind wichtige Punkte enthalten, die wir umsetzen wollen, so steht etwa die Providerhaftung in diesem Gesetz. Jetzt müssen wir einen neuen Anlauf unternehmen
und schauen, wie wir mit dem Gesetz umgehen und die wichtigen Punkte, die wir dort vereinbart haben, in ein neues Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Da haben wir inhaltlich gar keinen Dissens. Es gibt viele wichtige Punkte, die wir umsetzen wollen und in diesen Gesetzen noch verankert werden. Daran sieht man, dass der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch mit diesem Gesetz auch nicht erledigt ist.
Es gibt unglaublich viele Facetten.
Wir haben viel Wichtiges erreicht, das in diesem Gesetz steht. Das höhere Strafmaß drückt den erhöhten Unrechtsgehalt aus. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein Verbrechen und muss auch als solches bestraft werden.
Die Regelungen zum Führungszeugnis sind total wichtig; denn es kann doch nicht sein, dass jemand mit 22 Jahren ein Kind missbraucht und mit 37 Jahren in eine Jugendfreizeit fahren oder sich als Erzieher im Kindergarten bewerben darf.
Wir verbieten Kindersexpuppen; dazu ist ja einiges gesagt worden. Der Besitz einer Kindersexpuppe hat einen eigenen Unrechtsgehalt; das hat Jan-Marco Luczak wirklich gut auf den Punkt gebracht. Außerdem hat der Umgang mit ihnen einen enthemmenden Charakter. Er ist der Einstieg in echten Missbrauch. Das müssen wir anerkennen, dagegen müssen wir etwas tun.
Und im ganzen Bereich des Verfahrens – bei den Verfahrensbeiständen, den Familienrichtern – brauchen wir wirkliche Experten, die wissen, wie sie bei einer Vernehmung mit den Kindern sprechen können, die psychologische Kenntnisse und Kenntnisse über die Verfahren haben, über all das, was in diesem hochkomplexen Bereich dahintersteht. Deshalb ist auch das ein sehr wichtiger Schritt in diesem Gesetz und eben nicht nur Symbolpolitik.
Frau Baerbock und Frau Harder-Kühnel, wenn man sich mit Experten unterhält,
mit denjenigen, die mit den Betroffenen arbeiten, hört man, dass diese sagen: Man sollte nicht – wie Sie das gemacht haben, Frau Baerbock – von einem „zerstörten Leben“ oder von einem „Mord an Kinderseelen“ sprechen.
– Doch, Sie haben gesagt: „zerstörtes Leben“; ich habe es mir aufgeschrieben. Wir können im Protokoll gerne nachschauen.
Es gibt auch nach diesen abscheulichen Taten immer noch die Chance auf ein gelingendes Leben.
Und unsere Aufgabe ist doch, dieses gelingende Leben zu ermöglichen und ihnen zu helfen. Deshalb arbeiten wir nicht nur mit Strafbarkeit.
Sie haben wichtige Punkte angesprochen. Das Thema Traumaambulanzen haben wir im Sozialen Entschädigungsrecht verankert. Wenn die Länder im nächsten Jahr flächendeckend Traumaambulanzen auf den Weg bringen, dann erwarte auch ich, dass dort speziell auf die Bedürfnisse von Kindern geachtet wird, dass dort Kinderpsychologen zum Einsatz kommen. Das erwarte auch ich, da sind wir einer Meinung. Deshalb ist auch das ein wichtiger Punkt, den wir ins Gesetz geschrieben haben, den wir im vergangenen Jahr bereits umgesetzt haben.
Wir haben vieles auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Kinderschutzhotline. Heute können sich Kinderärzte, wenn sie einen solchen Fall haben, sich aber nicht ganz sicher sind, an die Hotline wenden und sich beraten lassen. Sie bekommen dort eine ganz qualifizierte Auskunft. Diese Kinderschutzhotline für die Ärzte haben wir als Union auf den Weg gebracht. So viel zum Thema, wir wollen nur die Strafen erhöhen.
Wir haben diese Hotline auf den Weg gebracht. Sie ist mittlerweile ausgezeichnet worden von der OECD als weltweites Leuchtturmprojekt. Wir planen nicht nur, die Laufzeit dieser Hotline von Professor Fegert zu verlängern, sondern das Projekt zu erweitern, damit auch Mitarbeiter in den Jugendämtern dort anrufen können und qualifizierte, gute Beratung bekommen, wie sie einen solchen Fall bewerten und damit umgehen können.
Ich könnte noch ganz viele weitere Punkte nennen. Leider ist meine Redezeit jetzt vorbei. Aber ich empfehle Ihnen einen Blick in unsere zwei Positionspapiere: das eine vom letzten Jahr, das andere von diesem Jahr. Da kommen die Themen Prävention und Hilfe genauso vor wie das Thema Strafbarkeit. Ich kann Ihnen sagen: Etliche Punkte, die wir letztes Jahr gefordert haben, haben wir bis heute schon umgesetzt, in allen Bereichen. – Deshalb sind zahlreiche Unterstellungen des heutigen Tages wirklich infam. Das weise ich von mir. Wir sind die Fraktion, die sich diesem Thema ganzheitlich widmet – mit Erfolg und mit konkreten Ergebnissen.