Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungskoalition will zusammen mit FDP und Grünen – ich zitiere – „an prominenter Stelle in Berlin einen Ort“ schaffen, der „den polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzung Polens gewidmet ist“. Dieser Ort „soll Polen und Deutsche zusammenbringen“. Vorurteile abbauen helfen, Verständigung und Freundschaft fördern usw. Lauter begrüßenswerte Ziele. Vorab nur am Rande: Die Forderung der AfD nach einer Gedenkstätte für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges haben Sie damals alle abgelehnt unter anderem mit dem Argument, das würde andere Opfergruppen ausschließen, man könne nur allen zugleich gedenken. Dieses Argument gilt für die polnischen Opfer jetzt offenbar nicht – seltsamer Widerspruch.
Aber kommen wir zum Positiven. Natürlich ist es für jede Nation, auch für Deutschland, eminent wichtig, mit ihren unmittelbaren Nachbarn ein gutes Verhältnis zu pflegen, gegründet auf gegenseitigem Respekt, Verständnis, wirtschaftlichem und kulturellem Austausch. Insbesondere wenn die Geschichte, wie die deutsch-polnische, derart starke Belastungen aufweist, dann kann auch eine derartige Gedenkstätte dabei sehr hilfreich sein.
Ich möchte aber die These wagen, dass dann, wenn das bilaterale Verhältnis aufgrund der aktuellen Politik stark eingetrübt ist – ich spreche hier von der deutschen Politik –, es durch eine kompensatorische Erinnerungspolitik bestimmt nicht repariert werden kann.
Sagen wir es frei heraus: Besser, als Hitlers Überfall auf Polen nachträglich verhindern zu wollen, sollten Sie dem heutigen Polen mit weniger Arroganz begegnen und namentlich die patriotische Regierung dort nicht ständig als rechtspopulistisch diffamieren und den Polen nicht das Recht auf Wahrung ihrer kulturellen Identität absprechen.
Was sollen die Polen von der deutschen Kritik an ihrer Justizreform halten – diese würde angeblich den Rechtsstaat beschädigen –, wenn zugleich in Deutschland ein Parteipolitiker quasi direkt vom Bundestag weg zum Verfassungsgericht berufen werden kann oder eine bekennende Linksradikale Verfassungsrichterin wird?