Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, ich weiß nicht, wie Sie es halten. Ich habe natürlich vor meiner Zeit als Abgeordneter als Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, und ich tue das übrigens jetzt als Abgeordneter als Teil meiner Altersvorsorge freiwillig weiter.
Ich bin persönlich auch der Meinung, dass man seriös diskutieren kann, ob das Altersvorsorgesystem der Abgeordneten, wie wir es heute haben, nicht noch besser geht. Ich finde zum Beispiel spannend, was in vielen Landtagen passiert ist. Schleswig-Holstein beispielsweise hat unter Mitwirkung unseres Vizepräsidenten Wolfgang Kubicki ein System erarbeitet, ganz ähnlich wie bei Selbstständigen, dass die Abgeordneten verpflichtet sind, fürs Alter vorzusorgen, aber selber entscheiden können, wie. Ich finde, Selbstständigkeit ist auch vergleichbar mit Abgeordnetentätigkeit. Das könnte ein modernes System sein, dem wir näher kommen sollen, was ja auch zu der Lebensrealität passt, die wir uns doch wünschen, dass nämlich Abgeordnete stärker zwischen Politik, Privatwirtschaft, vielleicht Wissenschaft und auch zurück in die Politik wechseln. Über eine solche Reform können wir gerne seriös diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, man kann auch seriös fordern, dass es bei der Rente eine Einheitskasse für alle Bürgerinnen und Bürger geben soll. Ich halte das nur für rentenpolitisch komplett verfehlt
und sage gleich mehr dazu. Aber man kann das seriös diskutieren.
Mein Problem mit Ihrem Antrag ist: Ihr Antrag ist nichts davon. Ihr Antrag ist kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Ihr Antrag ist schlichter Populismus. Lieber Kollege Bartsch, Sie haben eben so gesagt: Das ist doch nichts Neues bei den Linken. – Ja, das ist genau das Problem. Legen Sie uns seriöse Anträge vor und keinen durchschaubaren Populismus. Das ist leider das, was Sie hier heute gemacht haben,
und das gleich aus zwei Gründen. Ich will ausführen, warum ich das sage:
Erstens. Ja, politische Verantwortungsträger müssen angemessen bezahlt werden. Privilegien nach dem Mandat darf es nicht geben. Wie ernst uns das ist, wird gleich mein geschätzter Kollege Konstantin Kuhle mit dem Gesetzentwurf begründen, den wir hier an die Debatte angehängt haben.
Aber zur Seriosität gehört: Wenn Sie ein Altersvorsorgesystem für Abgeordnete abschaffen, was bisher auf der Abgeordnetenentschädigung draufliegt, jedoch nicht zugeben, dass anschließend natürlich die Abgeordnetenentschädigung erhöht werden muss, wie in allen Landtagen in diesem Land, die diese Reform gemacht haben, geschehen, dann ist das schlicht die Angst vor der Schlagzeile in der „Bild“-Zeitung. Das ist aber unehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, und dies ist ein Merkmal von Populismus. Deshalb können wir das hier nicht ernst nehmen.
Zweiter Punkt, und das macht es vielleicht sogar noch schlimmer. Reden wir mal kurz über Ihren Vorschlag einer Einheitskasse für alle Bürger.
Sie suggerieren ja, lieber Kollege Bartsch – nicht in Ihrer Rede, aber in dem Antrag –, das sei ein Beitrag zur Finanzierung des Rentensystems, eines Rentensystems, das als Umlagesystem mit Blick auf die Demografie unter Druck steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist schlicht Quatsch. Wir alle wissen: Mehr Einzahler heißt auch: mehr Auszahler. Das nennt man Äquivalenzprinzip. Das heißt, nur dadurch, dass in einer alternden Gesellschaft mehr Menschen einzahlen, ist für die Stabilität des Rentensystems nichts gewonnen.
Dass das so sein muss, weil Einzahlungen in die Rente, die eine Versicherung ist, eben eigentumsgleiche Rechte sind, das hat unser Verfassungsgericht mehrfach festgestellt. Also, entweder es bringt nichts für die Rente, was Sie tun, oder es ist verfassungswidrig, und darauf wollen Sie leider hinaus. Ich zitiere mal aus Ihrem Antrag. Sie haben sich das Instrument einer „Beitragsäquivalenzgrenze“ ausgedacht. Ja, lieber Kollege Birkwald, ich weiß schon, dass das von dir kommt. „Enteignungshebel“ wäre ehrlicher gewesen; das ist nämlich das, worum es da geht.
Das ist schlicht unvereinbar mit den Grundlagen unseres Rentensystems, mit dem Äquivalenzprinzip.
Das schreiben Sie auch selbst. Ich zitiere mal aus Ihrem Antrag: Wenn man das sofort umsetzen würde, dann sei zu erwarten, dass „das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig beurteilen könnte“. An anderer Stelle schreiben Sie: Ihr Vorschlag zielt auf etwas, das gerade noch so im „verfassungsmäßig zulässigen Maße“ liegen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde davon ausgehen, dass wir hier Gesetze beschließen, die im höchsten Maße verfassungsgemäß sein sollen.
Sie wollen die Verfassung so weit biegen, wie es gerade noch möglich ist. Das wird entweder vor Gericht scheitern, –