Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnetenversorgung ist immer ein Aufregerthema. Dass das Thema das Potenzial hat, populistisch ausgenutzt zu werden, ist völlig klar. Und das haben wir hier ja schon häufig genug erlebt.
Mit dem System der Abgeordnetenvergütung hat sich zuletzt 2014 eine Expertenkommission beschäftigt. Sie hat sich damals auch mit der Frage der Altersversorgung befasst. Eine Empfehlung gab es damals nicht. Die eine Hälfte der Experten wollte eine Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung. Die andere war dafür, es so zu lassen, wie es ist. Das zeigt schon: Das Thema ist sperrig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentrale Säule unserer Altersversorgung ist die gesetzliche Rentenversicherung. Sie garantiert ein gutes Sicherungsnetz. Wir alle wissen aber, dass die Rentenversicherung vor allem in den nächsten 20 Jahren ein Finanzierungsproblem haben wird. Eine der Ursachen dafür ist, dass zu wenig Menschen einzahlen. Und es sind vor allem die Gutverdiener, die häufig nicht einzahlen, sondern separate Versorgungskassen nutzen.
Zu nennen sind hier die Selbstständigen mit berufsständischen Altersversorgungssystemen und die Beamten und natürlich auch die Bundestagsabgeordneten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Rentenversicherung zukunftsfest machen wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass ihre Basis breiter wird, dass es möglichst wenige Ausnahmen gibt. Die SPD fordert deshalb schon lange eine Erwerbstätigenversicherung.
Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es anpacken, dass die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Perspektivisch muss das auch für Neuverbeamtungen gelten und für alle weiteren Berufsgruppen, die jetzt noch in Sondersystemen Altersvorsorge betreiben.
Es ist klar: Der Umbau unserer Alterssicherung wird eine Mammutaufgabe. Aber ich bin fest davon überzeugt: Wenn wir wollen, dass unsere Rentenversicherung zukunftsfest wird, dann müssen wir uns dieser Aufgabe stellen.
Die kleinste Gruppe, die am unproblematischsten einbezogen werden könnte, das sind die Abgeordneten.
Mit einer Einbeziehung der Abgeordneten würden wir deutlich artikulieren: Uns ist es ernst mit dem Umbau der Alterssicherungssysteme. Wir Abgeordnete könnten als Vorbilder voranschreiten und unseren Teil zum Aufbau einer Erwerbstätigenversicherung leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Sie merken, ich habe eine gewisse Grundsympathie für die Einbeziehung der Abgeordneten in die Rentenversicherung.
Nach dem Grundgesetz ist eine wesentliche Aufgabe der Altersvorsorge, unsere Unabhängigkeit auch über das Mandat hinaus zu sichern; Herr Schnieder hat darauf hingewiesen. Eine zentrale Frage ist daher: Passt das in das klassische System der Rentenversicherung? Beißt sich das nicht mit dem der Rentenversicherung zugrundeliegenden Äquivalenzprinzip? Und wo wir vom Äquivalenzprinzip reden: Das wollen Sie, wenn nicht abschaffen, so doch einschränken. – Das Äquivalenzprinzip beinhaltet, dass die Höhe der Rente abhängig ist von der Höhe der vorher gezahlten Beiträge. Das Grundprinzip der Deutschen Rentenversicherung lautet daher: Wer viel einzahlt, bekommt am Ende auch viel heraus.
Sie wollen jetzt aber eine neue „Beitragsäquivalenzgrenze“ einführen, wie Sie das nennen, wohl mit Betonung auf „Grenze“. Damit soll das neue Prinzip der Rentenversicherung offenbar lauten: Wer viel einzahlt, bekommt nicht mehr viel heraus. Sie wollen damit eine Umverteilung von oben nach unten betreiben. Ich sage Ihnen ganz offen: Einer solchen Umverteilung stehe ich persönlich immer aufgeschlossen gegenüber. Ob aber die Rentenversicherung für Umverteilungspolitik das geeignete Instrument ist, das möchte ich hier ganz vorsichtig bezweifeln.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Ihr Antrag wirft viele grundsätzliche Fragen auf, die es allemal wert sind, diskutiert zu werden. Ich freue mich daher auf die Debatte im Ausschuss.
Vielen Dank.