Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich diesen Themenkomplex mit Beginn dieser Legislatur übernommen habe, habe ich schon einige Beschlüsse aus der letzten Legislatur vorgefunden. Sie waren die Basis für unsere gemeinsame Arbeit:
Der Erste war: „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“ vom Juni 2016, in dem beschlossen wurde, dass der BStU in das Bundesarchiv überführt wird, und in dem BStU und Bundesarchiv den Auftrag bekommen haben, ein Konzept für diesen Integrationsprozess vorzulegen.
Dem voraus ging eine Expertenkommission, die zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR folgende Empfehlungen an den Bundestag abgegeben hat, die dann sozusagen die Blaupause für die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten sind:
Nach Ende der Amtszeit von Roland Jahn sei das Amt weiterhin erforderlich, da die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen nach wie vor eine gesellschaftliche Bedeutung besitze und von diesem Amt zudem eine symbolische Wirkung für die Weiterführung der Aufarbeitung ausgehe.
Man solle dem Amt ein neues Profil geben. Unter anderem solle das neue Amt eine Art Ombudsperson für die Opfer der kommunistischen Diktatur und Betroffene im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sein und in grundsätzlicher Form ihre Anliegen gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden zur Geltung bringen. Die Person solle eine beratende Funktion gegenüber dem Deutschen Bundestag, seinen Ausschüssen, gegenüber der Bundesregierung und den Bundesbehörden ausüben und gegenüber dem Deutschen Bundestag berichtspflichtig sein.
Die Amtszeit solle fünf Jahre dauern. Die Person solle vom Bundestag gewählt werden; eine einmalige Wiederwahl solle zulässig sein. Der Mitarbeiterinnenstab solle aus 8 bis 12 Mitarbeiterinnen bestehen, darunter 4 bis 6 mit wissenschaftlichem und 4 bis 6 mit verwaltungstechnischem Profil plus jemand für Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.
Das ist eine sehr konkrete Vorstellung, die die Expertenkommission da formuliert hat. Das alles finden Sie im Gesetzentwurf zur Einrichtung der oder des SED-Opferbeauftragten wieder. Daran haben wir uns strikt gehalten. Ich habe aber auch ganz schnell begriffen, dass die Beschlüsse der letzten Legislatur deshalb so gefasst worden sind, weil es in der letzten Legislatur keine Chance auf eine weiter gehende Einigung gab.
Nach jedem Gespräch, das ich dazu geführt habe, wurde mir klarer, dass es sich um ein Thema mit sehr, sehr unterschiedlichen Auffassungen handelt – bildlich gesprochen: Es war ziemlich vermintes Gelände. Es ging von „Es soll alles so bleiben, wie es ist“ über „Das ist aber unsere Aufgabe, und wir wollen den Aufgabenzuwachs haben“ über „Macht doch ein ganz normales Archiv daraus! Warum immer diese Sonderbehandlung?“ zu „Da wird eine Errungenschaft der Revolution zerstört!“, man wolle bewusst alles auflösen und man verliere die Möglichkeit, weiter international zu arbeiten – und noch viel mehr.
Ich habe mir das alles angehört, unendlich viele Gespräche geführt, ganz viel gelesen und versucht, aus diesen diametralen und unterschiedlichen Positionen einen vernünftigen Vorschlag zu machen – ich glaube, das ist gelungen –: zum Stasi-Unterlagen-Gesetz, zum Bundesarchivgesetz und zur Einrichtung der Funktion einer oder eines SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag. Allen, die mich auf dem Weg begleitet, ganz viel Zeit investiert und Geduld für die Gespräche aufgebracht haben, möchte ich danken.
Das Gesetzespaket wird heute in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Es ist zwischen den unterschiedlichen Interessen abgewogen, und ich glaube, es ist schon eine ganz gut geeinte Beratungsvorlage. Es sichert die Überführung der sensiblen Akten in die guten Hände des Bundesarchivs, trägt aber der Besonderheit dieser noch jungen Akten, in denen es um noch lebende Opfer oder deren Angehörige geht, und den notwendigen besonderen Personenschutzrechten durchaus Rechnung.
Ja, es stimmt: Die DDR war nicht nur Stasi. Mich haben viele Argumente erreicht, die sich genau darauf beziehen und sagen, dass mit dem jetzigen Schritt das Thema Stasi überhöht würde und die Rolle der Stasi überbewertet würde. Dem will ich deutlich widersprechen. Auch wenn die DDR ganz sicher nicht nur Stasi war, war die Bespitzelung in alle Lebensbereiche unzähliger Menschen hinein – für mich ungeahnt, bevor ich es gesehen hatte – doch sehr bedeutend und für viele auch sehr schlimm.
Wer einmal durch die „begehbare Akte“, die Ausstellung in der Stasiunterlagenbehörde, gegangen ist, dem wird die Dimension klarer. Der Arm dieser Krake reichte eben weit in die Bundesrepublik und in die Länder des Ostblocks hinein. Deshalb ist es notwendig, auch diesen Teil der jüngeren deutschen Erinnerungskultur wachzuhalten und ihn an die nächsten Generationen mahnend weiterzugeben.
Deshalb ist es gut, dass an den zukünftigen Außenstellen des Bundesarchivs und dann ehemaligen Außenstellen des BStU, also in den Regionen, auch weiterhin Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit in vertretbarem Umfang angeboten wird. Das sollte möglicherweise auch eine Überlegung für andere Archivbereiche sein; denn Archive haben einen riesigen Fundus an Fakten und Wissen, der gut geeignet ist, zu verstehen und für die Zukunft zu lernen. Zukünftig wird es in den ostdeutschen Bundesländern je einen Archivstandort geben und zusätzlich an unterschiedlichen Standorten Außenstellen; auch das ist mit den Ländern so geeint.
Ich will ausdrücklich den Beauftragten der Länder und dem Bundesverband der Opferverbände dafür danken, dass es eine sehr intensive Zusammenarbeit und eine offene Beratung gab; denn sie sind in den Ländern die natürlichen Ansprechpartner und Kollegen in der zukünftigen Zusammenarbeit sowohl mit dem Bundesarchiv als auch mit dem oder der Opferbeauftragten. Ich bin davon überzeugt, dass wir nach der Verabschiedung des Gesetzespaketes eine gute Grundlage für die gemeinsame Arbeit haben.
Der letzte Bundestag, meine Damen und Herren, hatte die Auflösung des BStU und die Überführung in das Bundesarchiv beschlossen und den beiden Behörden den Auftrag erteilt, ein gemeines Konzept zu erarbeiten. Das haben beide Behörden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie ich finde, sehr professionell und mit sehr qualitativen Vorschlägen getan; dafür will ich ihnen auch danken. Denn dies ist eine ganz besondere Fusion, sowohl wegen des Themas, wegen der besonderen Sensibilität der Akten als auch wegen des Umstandes, dass das Stasiarchiv größer ist als das jetzige Bundesarchiv und der Personalkörper des BStU größer ist als der der aufnehmenden Behörde.
Deshalb war es mir wichtig, mit den Personalräten zu einer guten Lösung für die Übergangszeit und danach zu kommen und diese auch im Gesetz zu verankern; das ist uns gelungen. Und wenn es hier noch Klärungs- oder Nachschärfungsbedarf gibt, dann werden wir das in der Anhörung hören und möglicherweise auch noch umsetzen.
Ich danke auch Ihnen für die vielen Gespräche und natürlich auch den Mitarbeiterinnen der BKM, die uns für die rechtlich korrekten Formulierungen immer zur Seite gestanden haben. Ich glaube, die haben ein paar graue Haare gekriegt in den Beratungen mit mir.
Jetzt komme ich noch kurz zum Opferbeauftragtengesetz. Es ist ja verrückt, wie heiß das diskutiert wurde. Die Expertenkommission – ich habe es am Anfang gesagt – hat ja ganz klare Vorstellungen aufgeschrieben. Wir haben das genau umgesetzt. Mit dem Koalitionspartner war es sowieso eine super Zusammenarbeit, aber auch mit der FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Ich habe mein Bestes gegeben und versucht, sie auf den Weg, so gut es ging, mitzunehmen. Ich will ihnen danken, dass sie Miteinbringer des Gesetzentwurfs sind.
Ich will aber auch der Linken danken – das will ich wirklich explizit sagen –, weil Sie mit Ihrem Verzicht, Miteinbringer zu sein, den Weg für diesen gemeinsamen interfraktionellen Gesetzentwurf geebnet haben. Ich weiß, das ist für Sie kein einfaches Thema. Deshalb will ich auch dafür Danke sagen; denn das war eine gute Geste.
Ich freue mich auf die Anhörung, bin gespannt, welche Hinweise es noch geben wird, und bedanke mich für die heutige Überweisung.