Ich weiß. Sorry! Es war auch völlig unangemessen als Spaß gemeint. – Ich versuche es mal in wenigen Sätzen: Wir haben bei diesem Gesetz, wie gesagt, die Zielrichtung, dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst womöglich zu einer Insolvenz kommt, sondern wir wollen schon vorgelagert quasi eine Möglichkeit schaffen, wie man sich mit Gläubigern austauscht, ohne dass es immer diese starren Zustimmungsregeln gibt. Wir müssen natürlich auch die Interessen der Gläubiger im Blick haben. Aber wenn man quasi vorgelagert, bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt, schon mal eine Möglichkeit gibt, sich auszutauschen und womöglich auch eine Insolvenz abzuwenden, ist das mit einer der ganz wichtigen Punkte, dass es gar nicht erst dazu kommt.
Das ist das Wesen, das dieser Gesetzentwurf atmet: auf alle Möglichkeiten einzugehen und nicht so starr wie bisher im Insolvenzrecht zu sagen: Erst dann, wenn es so weit ist, müssen wir ein starres Verfahren anwenden, bei dem es auch die Zustimmung aller geben muss, sondern davor ist mit flexibleren Möglichkeiten zu reagieren. – Das ist im Rahmen der geringen Zeit nur mal so einer der Kernpunkte.