Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte der Welt und braucht eine Menge gut qualifizierter Fachkräfte, um fit für die Zukunft zu bleiben. Ganz besonders dringend brauchen wir Fachkräfte im Bereich IT, im Handwerk, auf dem Bau, in den technischen Berufen und in der Pflege. Studien zufolge gibt es in rund 400 Berufen Engpässe. Um den wachsenden Fachkräftebedarf zu decken, sind wir deshalb auch auf die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte aus aller Welt angewiesen. Gerade zur Ankurbelung der Wirtschaft nach der Coronakrise brauchen wir qualifizierte Fachkräfte mehr denn je.
Ingenieure aus Russland, Krankenschwestern von den Philippinen, Konditormeister aus Chile, Industriemechaniker aus Syrien, IT-Spezialisten aus Indien – hier kommt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ins Spiel, das wir 2012 als Kernstück des Anerkennungsgesetzes eingeführt haben. Es ist ein Gesetz mit einem schwierigen Namen; aber dass es ungemein erleichternd wirkt, wenn es um die Anerkennung und Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in rund 600 bundesrechtlich geregelten Berufen geht, ist unbestritten. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass ausländische Fachkräfte unseren Unternehmen dabei helfen können, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das gibt den Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt zudem eine sichere Perspektive und eröffnet interessante Karrierechancen, und auch die Integration von qualifizierten Geflüchteten wird durch die Anerkennung erleichtert.
Erst im März haben wir an dieser Stelle darüber diskutiert, dass das Anerkennungsgesetz seit 2012 eine ganz wichtige und erfolgreiche Waffe im Kampf gegen den Fachkräftemangel ist. Seit 2012 wurden allein für die bundesrechtlich geregelten Berufe rund 175 000 Anerkennungsanträge gestellt. Über die Hälfte wurden positiv beschieden, in fast allen anderen Fällen wurden die Qualifikationen als teilweise gleichwertig anerkannt oder die Auflage einer Nachqualifizierungsmaßnahme gemacht.
Auch die neuen Zahlen aus dem letzten Jahr sprechen für sich: 2019 haben die Anerkennungsverfahren einen neuen Höchststand erreicht, besonders in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Hier wurden zwei Drittel der über 33 000 Anträge gestellt, und die Zahl der Anerkennungen hat sich seit 2016 fast verdreifacht.
Drei Viertel aller Anträge zu Berufen in Bundeszuständigkeit kamen außerdem aus Nicht-EU-Staaten. Mit dem Anerkennungszuschuss, der zentralen Informationsplattform „Anerkennung in Deutschland“, dem Programm IQ, „Integration durch Qualifizierung“, und anderen Initiativen haben wir zudem die Hilfen für die Antragsteller immer weiter ausgebaut.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März in Kraft getreten ist, haben wir die Möglichkeiten des Aufenthalts zur Arbeitssuche und zur beruflichen Anerkennung erweitert. Die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung bei der BA in Bonn lotst die zuwanderungsinteressierten Fachkräfte zudem seit Februar schnell und sicher durch die komplexen Verfahren. Besonders das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren im Rahmen des Anerkennungsgesetzes wird helfen, viele bürokratische Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung zu umschiffen.
Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz optimal wirken kann, werden wir dem Anerkennungsgesetz heute noch einen weiteren Feinschliff verpassen.
Wir müssen die Anerkennung bundesweit einheitlich, verlässlich und gleichzeitig flexibel gestalten. Die Verfahren des Bundes und der Länder, die alle eigene Anerkennungsgesetze haben und die inzwischen ein Muster-Änderungsgesetz unter anderem zum beschleunigten Fachkräfteverfahren abgestimmt haben, dürfen nicht auseinanderdriften.
Erstens. Wir werden deshalb die Rolle der Ausländerbehörden im neuen beschleunigten Fachkräfteverfahren als Schnittstelle zum Arbeitgeber stärken.
Zweitens. Ein ganz wesentlicher Punkt ist für mich, dass wir einen neuen separaten Feststellungsbescheid zur Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation bei reglementierten Berufen – also unter anderem in Gesundheitsberufen – einführen, um flexibler reagieren zu können und um die Angleichung an berufsrechtliche Fachgesetze zu fördern. Bisher wurde die Gleichwertigkeit nur im Berufszugangsverfahren geprüft, das neben dem Berufsabschluss weitere Anforderungen an die Berufserlaubnis stellt, zum Beispiel gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sprachkompetenzen. Künftig soll deshalb eine separate Gleichwertigkeitsprüfung beantragt werden können, bei der es nur um die Qualifizierung geht. Der neue Feststellungsbescheid wird es zum Beispiel Gesundheits- und Pflegefachkräften erleichtern, unter bestimmten Bedingungen auch hier in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Er ebnet den Weg in Qualifizierungsmaßnahmen zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit, und er erhöht die Chancen auf ähnliche, nicht reglementierte Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt.
Drittens. Wir brauchen aussagekräftige Daten, um die Wirkung der neuen Maßnahmen zu evaluieren und insbesondere unser erklärtes Ziel zu erreichen, die Fachkräftezuwanderung weiter zu optimieren und zu beschleunigen. Deshalb werden wir die statistische Erhebung zu den Anerkennungsverfahren noch konkreter gestalten. Deshalb werden wir als neue Merkmale das Datum der Empfangsbestätigung, das Datum und die Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen sowie Besonderheiten im Verfahren erfassen.
Diese Änderungen sind wichtig, auch wenn wir leider feststellen müssen, dass durch die coronabedingten weltweiten Lockdowns viele Maßnahmen, die die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen und die Fachkräftezuwanderung erleichtern sollen, zurzeit nicht ihre volle Wirkung entfalten können; auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht, denn in den Visastellen stauen sich die Anträge. Umso dringender ist es deshalb, nicht nur die Gesetze weiter zu optimieren, sondern auch die Visaverfahren schnell weiter zu digitalisieren.
Umso dringender wird es, dass die Bundesregierung ihren umfassenden Plan für eine Digitaloffensive zur Integration so schnell wie möglich umsetzt, die auch bei der schnellen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse greifen muss.
Herzlichen Dank.