Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe, dass Sie, die Kollegen von der AfD, hier sichtbar das Grundgesetz aufgebaut haben. Ich würde Ihnen empfehlen: Gucken Sie mal öfter da rein; das bringt mehr.
Als Gesundheitsdezernentin von Frankfurt am Main habe ich in meinem Leben mehr Erfahrung in der Eindämmung von Infektionskrankheiten gesammelt, als ich mir gewünscht habe: von Lassafieber bis zur H5N1-Vogelgrippe. Die Pandemie jetzt ist etwas völlig anderes. Aber ich weiß noch aus der Zeit: Es kommt auf eines an – auf schnelle Reaktion.
Am Mittwoch vergangener Woche haben die Ministerpräsidenten schnell auf steigende Zahlen reagiert und sich auf neue Beschränkungen verständigt. Und ich weiß, dass den überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern bundesweit in dem Moment ein Stein vom Herzen gefallen ist.
Auch wir ziehen die Erforderlichkeit der drastischen Reduktion weiterer Kontakte in diesem Moment überhaupt nicht in Zweifel.
Schnell waren die Ministerpräsidenten, aber zu langsam war die Koalition. Seit Langem prognostizieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese zweite Welle. Wir wissen, sie wird weitere Einschränkungen bedeuten. Seit Langem weisen Verfassungsrechtler, weisen auch wir darauf hin, dass die Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz nicht ausreichen, um die dann erforderlichen Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen.
Jetzt zieht auch die Ausrede nicht mehr, dass noch keine Zeit war oder dass wir nicht genug über Covid-19 wissen.
Wenn es um die Bekämpfung der Pandemie geht, dann ist bei der Koalition hier immer viel von Gemeinsamkeit die Rede. Wir halten sie auch für den richtigen Weg. Deswegen haben wir Ihnen in den letzten Monaten immer wieder die Hand gereicht. Aber es wurden von Ihnen zig Chancen verpasst, eine solide gesetzliche Grundlage zu schaffen, auf der wir jetzt die zweite Welle brechen können.
Unsere Anträge zu Anhörungen im Rechtsausschuss zu den Bevölkerungsschutzgesetzen: abgelehnt. Die Einwände von Verfassungsrechtlern bei den Anhörungen im Gesundheitsausschuss: überhört. Die zahlreichen kritischen Veröffentlichungen: nicht gelesen.
Noch letzten Freitag haben Bundesjustizministerin Lambrecht und Bundesinnenminister Horst Seehofer brieflich die Verantwortung für die Gerichtsfestigkeit an die Länder abgeschoben. In ihrem Schreiben an die Damen und Herren Ministerpräsidenten heißt es – ich zitiere –: „Eine abschließende verfassungsrechtliche Bewertung der einzelnen Maßnahmen wird daher von der konkreten Ausgestaltung in den jeweiligen Verordnungen der Länder abhängen.“ Ein erster Warnschuss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der deutlich gesagt hat: „Im Bund ist die Lösung zu finden“, war nun wirklich nicht mehr zu überhören.
Über Nacht wurde dann in den Ministerien – ich frage mich eigentlich, in welchem; ich glaube, es war nicht Ihres, Herr Spahn, ich weiß es aber nicht genau – eine der berüchtigten Formulierungshilfen zusammengestoppelt. Diesem Vorschlag merkt man leider an, dass er offenbar auf gar keine Vorarbeiten zurückgreifen konnte. – Schaun wir mal, dann sehn wir’s schon.
Es wird auch keine Ermächtigungsgrundlage daraus, wenn man sie ins Bundesgesetzblatt schreibt. Damit kommen Sie nie und nimmer durch die nächsten Monate. Es reicht nicht, dass denkbare Maßnahmen im Gesetz erwähnt werden. Ihr Zweck, ihre Voraussetzungen und ihre Grenzen müssen definiert werden.
Es reicht nicht, einfach zu regeln, dass beim Überschreiten bestimmter Inzidenzschwellen „einfache“, „stark einschränkende“ und „schwerwiegende“ Schutzmaßnahmen in Betracht kommen. Das wird alles nicht reichen.
FDP und Linke hoffen ja in ihren heutigen Anträgen noch auf die Bundesregierung. Wir waren schon länger skeptisch. Wir schlagen vor, dass das Parlament ab heute die Sache in die Hand nimmt. Wir reichen Ihnen mit unserem Antrag heute wieder die Hand für eine gemeinsame, eine bessere Lösung. Wir brauchen eine für Gerichte nachvollziehbare gesetzliche Verknüpfung zwischen Infektionsgeschehen und Rechtsfolgen.
Wir brauchen den direkten, dauerhaften Zugang des Parlaments zu wissenschaftlicher Expertise und zu Informationen der Bundesregierung, um die Entwicklung parlamentarisch angemessen begleiten zu können, etwa in einem interdisziplinär besetzten Pandemierat.
Wir brauchen auch die Debatte hier im Parlament darüber, welche Indikatoren für die Bewertung des Infektionsgeschehens die richtigen sind.
Wir können Regelungen schaffen, die hinreichend bestimmt, gerichtsfest und flexibel für schnelles Nachsteuern sind, wenn es erforderlich ist; davon bin ich überzeugt.