Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rein rechtlich – das muss man hier einfach einmal feststellen – sind die bisherigen Maßnahmen, die die Bundesregierung seit März getroffen hat – das ist auch obergerichtlich bestätigt worden –, rechtmäßig, zulässig, erforderlich und angemessen. Diese Maßnahmen waren richtig. Es war richtig, sie zu erlassen, weil wir zum damaligen Zeitpunkt an vielen Stellen nicht die Erkenntnis und das Wissen gehabt haben, was am heutigen Tag vorliegt. Eines ist deutlich geworden: Dieser Prozess, den wir in dieser schwierigen und für unser Land, für Europa herausfordernden Situation erleben, ist ein lernender Prozess.
Daher gilt: Die bisherigen Maßnahmen waren rechtmäßig. Die Einschränkungen, die es gegeben hat, waren auch zulässig. Es gilt, eines zu betonen, weil hier manchmal etwas anderes suggeriert wird: Grundrechte gelten nicht schrankenlos. Grundrechte dürfen eingeschränkt werden. Das sieht unsere Verfassung so vor.
Ich sage ganz deutlich: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Das ist zulässig. Das ist bei allem, was bisher auf den Weg gebracht und gemacht worden ist, berücksichtigt worden.
Ich bin manchmal etwas erstaunt, weil ich noch im März die Aussagen von Alice Weidel vernommen habe, die vor den großen Gefahren dieser Pandemie gewarnt hat, die damals mehr Beschränkungen wollte. Das ist mittlerweile allerdings Makulatur, weil die AfD in einer Fraktionssitzung mehrheitlich beschlossen hat – ohne Fachwissen –, dass es Corona nicht gibt. Seitdem hat sich das an diesem Punkt auch gewandelt.
Ich finde es schon perfide – das will ich heute auch einmal sagen –, was in Zusammenhang mit dem Thema teilweise hier suggeriert wird, aber auch – das muss ich ehrlicherweise sagen –, wie es teilweise online diskutiert wird. Wenn ich Meldungen lese, dass bei mir im Hochsauerlandkreis ein älterer Mitbürger oder eine ältere Mitbürgerin an Corona verstorben ist, dann stehen darunter Kommentare wie: Naja, die war doch 88 Jahre, die war doch 86 Jahre. Was soll das denn? Das kann doch passieren. – Im Grundgesetz steht in Artikel 1 Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Da steht nicht: die Würde der jungen Menschen, der Menschen mittleren Alters. Jeder Mensch in unserem Land hat das Recht auf adäquaten Gesundheitsschutz und auf adäquate Gesundheitsversorgung. Da dürfen wir keine Abstriche machen.