Eidesleistung der Bundesminister
Nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes leisten die Bundesministerinnen und Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. Die Eidesformel lautet:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Ich werde nun die Bundesministerinnen und Bundesminister in der Reihenfolge der Ministerien zu mir zum Verteidigungs- –
– Es heißt tatsächlich „Vereidigungsmikrofon“. Zu diesem Mikrofon werde ich die Bundesministerinnen und Bundesminister in der Reihenfolge der Ministerien bitten. Die Leistung des Eides erfolgt mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“.
Ich rufe zunächst auf: Herrn Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz.