Liebe Frau Kollegin Rottmann, ich stimme Ihnen voll und ganz zu.
Ich will das als Gelegenheit nehmen, um noch mal ausdrücklich darauf zu verweisen, dass wir diesen Gesetzentwurf eng mit der Wissenschaft beraten haben, mit der von Ihnen genannten Sachverständigen, aber auch denjenigen, die in der Anhörung anwesend waren. Insbesondere zu den Änderungen hören wir durchaus auch Lob. Deswegen danke ich Ihnen für Ihre Zwischenfrage. Ich stimme Ihnen auch in der Beurteilung zu, dass es der AfD einmal mehr darauf ankommt, lieber die Menschen aufzuhetzen, anstatt hier Sacharbeit für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu machen.
Ich komme zurück zu meiner Rede. – An vielen Stellen sichern wir die Grundrechte. Zum Beispiel haben wir ausdrücklich im Gesetz festgelegt, dass die Gesundheitsschutzmaßnahmen immer abgewogen werden müssen mit den sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme, um die Grundrechte bei uns auch in der Pandemie zu sichern.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen bei den hohen Infektionszahlen dringend Schutzmaßnahmen, aber es ist entscheidend, vor allem für die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Schutzmaßnahmen, dass dabei die Grundrechte auch in der Pandemie gesichert sind, dass wir starke Parlamente haben und dass wir rechtssichere Rechtsgrundlagen für diese Maßnahmen schaffen. Das machen wir mit diesem Gesetz. Stimmen wir ihm zu!
Vielen Dank.