Herr Kollege Rosemann, ich danke Ihnen für die Frage, weil sie mir Gelegenheit gibt, aufzuklären. Es gibt Bereiche, in denen kein Homeoffice gemacht werden kann; das ist richtig. Man kann zum Beispiel ein Stahlwerk nicht vom Wohnzimmer aus betreiben. Es gibt aber viel mehr Möglichkeiten und zum Teil auch in einzelnen Berufen einzelne Tätigkeiten, die man durchaus mobil oder von zu Hause aus erledigen kann.
Mein Ziel ist, dass wir den Menschen mehr Möglichkeiten geben, das selbstbestimmt zu entscheiden – da, wo es möglich ist. Mein Ziel ist auch, dass Arbeitgeber und Beschäftigte das einfach miteinander besprechen und vereinbaren können, aber dass nicht willkürlich aus Prinzip gesagt wird: „Das geht aber nicht“, sondern dass es nur dann nicht geht, wenn es erhebliche betriebliche Gründe dagegen gibt. Das ist der Unterschied.
Ich hatte an dieser Stelle einen Vorschlag für einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice gemacht. Auch dieser Anspruch hätte abgelehnt werden können, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das ist aber nicht mehrheitsfähig.
Da ich im Sinne des Fortschritts der Meinung bin, dass wir jetzt das miteinander vereinbaren sollten, was wir miteinander vereinbaren können, habe ich einen Vorschlag gemacht, den Sie kennen. Ich sage nämlich: Wir brauchen zumindest ein Erörterungsrecht – das kennen wir aus anderen Teilen des Arbeitsrechts übrigens auch –, um dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber und Beschäftigte das miteinander besprechen. Aber das Recht muss zumindest da sein, um den Anspruch anzumelden und darüber zu reden und auch zu verhandeln.
Daneben brauchen wir Maßnahmen, um Lücken im Unfallschutz zu schließen, die es beim Homeoffice durchaus gibt. Wir brauchen außerdem Maßnahmen gegen die Entgrenzung von Arbeit, und wir brauchen auch Standards für den Arbeitsschutz.
Das meine ich mit einem modernen Ordnungsrahmen. Deshalb die herzliche Einladung an alle hier im Parlament. Wir arbeiten in der Koalition jetzt an einem Gesetzentwurf, und dann schaffen wir auch diesen modernen Ordnungsrahmen.