Herr Kollege Kleinwächter, ich glaube, dass Ihre Frage auch auf einem gewissen Irrtum über das beschlossene Gesetz beruht;
denn das Gesetz hat mehrere Elemente. Zum einen ist da die Grundrente, die Sie geschildert haben, im Sinne der Höherbewertung von Rentenpunkten, wenn bestimmte Voraussetzungen, nämlich mindestens 33 Jahre eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt zu haben, vorliegen. Es gibt zusätzlich für diejenigen, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, die aber im Grundsicherungsbereich davon nicht profitieren würden, einen Freibetrag in der Grundsicherung.
Davon profitieren 1,3 Millionen Menschen, übrigens – was mich freut – überwiegend Frauen mit Erwerbsbiografien, wie ich sie eben beschrieben habe. Es profitieren übrigens überproportional viele Frauen in Ostdeutschland, weil die oft in diese Bereiche kommen, aber aufgrund von viel zu niedrigen Löhnen bisher nicht viel mehr haben als die Grundsicherung.
Also, wenn Sie es kurz haben wollen: Die Grundrente ist ein großer Meilenstein. Die kann man zukünftig auch noch weiterentwickeln. Ich prophezeie Ihnen, dass keine Bundesregierung, egal welche einmal regieren wird, sie wieder abschaffen wird, weil sie ein wichtiges Element in unserem System der Alterssicherung ist, das dazu führt, dass es ein Stück mehr Gerechtigkeit in Bezug auf den Respekt vor Lebensleistung gibt.