Herr Kollege Birkwald, ich nehme natürlich zur Kenntnis, dass wir mit der Neubewertung der rechtlichen Lage auch eine Veränderung der persönlichen Rentensituation bewirkt haben. Das ist absolut richtig. Und das, was Sie gerade eben aufgezeigt haben, nämlich dass der studierte Ingenieur nach Renten-Überleitungsgesetz rentenrechtlich anders gestellt ist, ist richtig. Das nehme ich zur Kenntnis. Aber: Worin, bitte schön, bestünde die Gerechtigkeit, wenn wir diese Personengruppe, die in der DDR zu dortigen Löhnen und Gehältern gearbeitet hat, auch heute noch rentenrechtlich anders bewerten würden als jene Menschen, die zur selben Zeit in diesem Land gearbeitet haben?
Noch mal: Es geht uns Sozialpolitikern darum, eine möglichst große Einheit in sozialpolitischen Fragen herzustellen, Gerechtigkeit herzustellen. Und das heißt nicht, Gesetze für Menschen so zu machen, dass sich alle damit wohlfühlen, sondern es geht vor allen Dingen darum, einen Ausgleich zu schaffen und letztendlich auch in der rechtlichen Argumentation sauber zu bleiben. Insofern finde ich die Entscheidungen, die nach der Wiedervereinigung mit dem Renten-Überleitungsgesetz getroffen wurden, auch aus heutiger Sicht richtig, auch wenn sie den einen oder anderen schlechtergestellt haben.