Herr Kollege Ernst, zuerst erbitte ich auch von der Linken Respekt gegenüber einem demokratischen Entscheidungsprozess in einer demokratischen Partei, die erst noch einen Kanzlerkandidaten nominieren muss. Das werden wir auch in einem geordneten und guten Verfahren gemeinsam tun. Übrigens sind wir zwei Parteien, CDU und CSU.
Das Zweite ist: Mir ist weder von einem Kandidaten noch von einem Nichtkandidaten aus der Union eine Äußerung bekannt, mit der das Instrument der Kurzarbeit in Zweifel gezogen wird.
Das Dritte ist – mit Ihrer Zwischenfrage kommen Sie zum Kern dessen, was wir im Gesetz machen –: Wir wollen Kurzarbeit produktiver nutzen, nämlich nicht nur dazu, dass Leute zu Hause bleiben müssen, weil keine Arbeit da ist, sondern dazu, dass sie diese frei gewordene Zeit nutzen, sich selber fort- und weiterzubilden, als Gewinn für sich persönlich, aber auch als Gewinn für das ganze Unternehmen. Wir brauchen für die Zukunft qualifiziertere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist die Botschaft.
Wir regeln es sogar so: Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme begonnen wird, aber die Kurzarbeit Gott sei Dank abgesagt werden kann, fördern wir die Weiterbildungsmaßnahme weiter. Auch das ist ein wichtiges Signal, um die Weiterbildungsbereitschaft und die Fortbildungsbereitschaft bei unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei unseren Unternehmen am Leben zu erhalten und zu bestärken. Wir wollen damit dafür sorgen, dass wir am Schluss als deutsche Volkswirtschaft stärker aus der Krise herauskommen, als wir hineingegangen sind. Das ist unser Ziel.
Wir regeln übrigens mit, dass man weiterhin neben Kurzarbeit einen 450-Euro-Job haben kann. Wir regeln zusätzlich, dass, wenn jemand eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung eingegangen ist und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter später doch arbeitslos werden sollten, das Arbeitslosengeld auf der Grundlage des alten Gehalts berechnet werden wird. Das ist ein ganz großer finanzieller Vorteil.
Wir machen für die Unternehmen im kommenden Jahr etwas Wichtiges, indem wir sagen: Die Insolvenzgeldumlage muss nicht auf 0,15 Prozent ansteigen, sondern nur auf 0,12 Prozent; das können wir verantwortungsbewusst machen, weil wir genug Rücklagen haben. Auch da setzen wir ein Zeichen: Überall da, wo wir die deutsche Wirtschaft in der Krise ein Stück weit entlasten können, entlasten wir sie.
Wir nehmen zudem von der Elterngeldberechnung die Monate aus, in denen KUG bezogen wurde, und verlängern die Sonderregelungen zum Elterngeld bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz, über das wir nachher abzustimmen haben, ist ein Gesetz, mit dem wir Solidarität üben, mit dem wir für Verlässlichkeit sorgen. Wir wissen, dass wir dieses Gesetz nur mit einem großen Arbeitsaufwand und ‑einsatz der Bundesagentur für Arbeit umsetzen können.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch dieser Woche haben wir dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Scheele, aufgetragen, in unser aller Namen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA ein herzliches Dankeschön für den großartigen Einsatz zu sagen, den sie in dieser Zeit erbringen. Ich will das hier in der Öffentlichkeit des Plenums wiederholen: Ja, die Bundesagentur für Arbeit bedarf auch in dieser Zeit unserer Unterstützung und Solidarität. Sie machen einen hervorragenden Job!
Es geht mit dem Gesetz heute darum, zu zeigen: Wir sorgen für Verlässlichkeit. Wir sorgen für Planungssicherheit. Die Unternehmen in Deutschland, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf uns, den Deutschen Bundestag, zählen.
Vielen Dank.