Danke schön, Herr Kollege Müller. – Erstens. Sie sprachen eben das Problem an, das in Karlsruhe durchzubekommen, wenn unser Antrag umgesetzt werden würde. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass gemäß Artikel 12a Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 116 Grundgesetz alle Männer wehrpflichtig sind und dass diese Pflicht nur durch die Aussetzung der §§ 3 bis 53 Wehrpflichtgesetz ausgesetzt worden ist; sie müssten also nur aktiviert werden. Karlsruhe ist hier gar nicht gefragt.
Zweitens. Wenn Sie schon so ein monströses Zahlenspiel bezüglich der 30 000 Wehrpflichtigen anstellen, dann lesen Sie bitte unseren Antrag. In dem steht: mindestens 30 000 Wehrpflichtige. Damit wollen wir der demografischen Entwicklung entsprechend reagieren können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.