Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer eine angeregte Debatte, wenn es um Minijobs oder insgesamt um kurzfristige und sozialversicherungsfreie Beschäftigungen geht. Unser Sozialrecht lässt diese ja zu, und das bedeutet vor allen Dingen eine richtige und gute Absicherung für alle Beteiligten. Es wird ja immer so dargestellt, als sei der Minijobber nicht abgesichert. Aber er ist abgesichert: im Familienverbund.
– Ja, natürlich. Im Rahmen der Krankenversicherung, im Rahmen der Rentenversicherung kann er sich selbst versichern mit den 3,6 Prozent, die er selbst zu berappen hat und mit denen er einen Rentenanspruch erwirbt.
Frau Kollegin Ferschl, es ist völlig egal, ob Sie Einkommen ab 300 Euro mit Blick auf die Rente sozialversicherungspflichtig machen oder ob Sie eine Absicherung über den Minijob vornehmen. Der Rentenanspruch ist immer der gleiche, solange die Äquivalenz die Grundlage für die Rentenberechnung ist. Es sei denn, Sie wollen die Äquivalenz aufheben; dann wäre das etwas anderes. Aber ansonsten ist der Anspruch immer der gleiche.
Ich glaube, zuerst einmal ist darzustellen, warum wir diese Minijobs haben. Wir hatten ja schon mal eine Zeit, in der sie abgeschafft waren, unter Rot-Grün. In der Zeit haben wir ja auch Erfahrungen gesammelt. Im Rahmen der Hartz-IV-Reformen haben wir als Union durchgesetzt, dass es diese Möglichkeit wieder gibt. Wir stehen dazu, weil sie notwendig sind, um Arbeitsspitzen in einzelnen Bereichen abdecken zu können. Aber das meiste sind kurzfristige Beschäftigungen mit keiner langen Arbeitszeit, sei es Zeitung oder Prospekte austragen und dergleichen mehr.