Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen der Realität ins Auge sehen: Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Schmuggel und Korruption, bei diesen schmutzigen Geschäften geht es um richtig viel Geld. Auch in anderen Bereichen erwirtschaften Kriminelle mit ihren Straftaten enorme Gewinne. Durch Geldwäsche werden die Verfolgung von Straftaten und die Vermögensabschöpfung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen.
Wir müssen die Täter zur Rechenschaft ziehen, wo wir nur können. Das betrifft zum einen die Täter, aus deren Straftaten die kriminellen Profite stammen, ebenso wie die Geldwäschetäter. Denn nur, wenn klar ist, dass beide Tätergruppen konsequent verfolgt werden, haben wir eine Chance, uns gegen kriminelle Machenschaften zu stellen, insbesondere gegen die organisierte Kriminalität.
Vermögenswerte, die aus Drogenhandel, Raub und Erpressung oder irgendeiner anderen Straftat stammen, haben einen Makel, und solange sie diesen Makel mit sich tragen, dürfen sie nicht Teil des ehrlichen Wirtschaftslebens sein oder werden. Es darf nicht angehen, dass illegale Vermögenswerte zum Kauf von Immobilien, Kunstwerken, Schmuck oder Autos benutzt werden.
Es darf nicht angehen, dass mit illegalen Vermögenswerten legale Geschäfte finanziert werden.
Meine Damen und Herren, Geldwäsche ist ein Problem auf nationaler, auf europäischer und auch auf globaler Ebene, und sie schadet der Integrität und Stabilität der Finanzbranche. Geldwäsche beschädigt den europäischen Binnenmarkt, und Geldwäsche gefährdet die innere Sicherheit. Deshalb gehen wir jetzt noch schärfer gegen sie vor. Wir weiten den Geldwäscheparagrafen wie folgt aus: Bisher ist es nötig, dass das Geld aus ganz bestimmten Straftaten stammt, und das wollen wir ändern. In Zukunft soll gelten: Ganz egal, aus welcher Straftat Vermögen erlangt wird, wer dieses Vermögen wäscht, der macht sich strafbar. Punkt.
Das macht die Strafverfolgung deutlich einfacher und damit wirksamer; denn künftig muss nicht mehr sehr aufwendig nachgewiesen werden, aus welcher Straftat genau das illegale Vermögen stammt. Der Geldwäscheparagraf greift bereits dann, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass das gewaschene Vermögen irgendeinen kriminellen Ursprung hat. In Zukunft wird der Geldwäscheparagraf deshalb viel häufiger als bisher greifen, und das ist richtig. Die Geldwäschebekämpfung bekommt so mehr Biss.
Die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden gestalten wir gleichzeitig wirksam und dabei grundrechtssensibel aus. Telefonüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen bei Geldwäscheverdacht sind möglich, wenn es wie bisher um besonders schwerwiegende Fälle geht; das sind Summen ab 50 000 Euro. Auf diese schwerwiegenden Fälle sollten wir die Überwachungsmaßnahmen konzentrieren.
Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Geldwäscheparagrafen, so wie Ihnen vorgestellt, haben wir die große Chance, Sand in die Maschinerie der organisierten Kriminalität zu werfen. Wir haben die Chance, illegale Geldflüsse auszutrocknen, und wir haben die Chance, Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Machenschaften zu schützen. Deswegen ergreifen wir diese Chance mit diesem Gesetzentwurf!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.