Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir in Deutschland leben in einem der sichersten Länder der Welt. Dennoch bereitet auch uns die Organisierte Kriminalität Probleme. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jedes Jahr über 100 Milliarden Euro gewaschen; die FIU berichtet von 350 000 Verdachtsmeldungen pro Jahr. Das darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kriminalität darf sich nicht lohnen. Deswegen müssen wir härter gegen Geldwäsche vorgehen.
Bislang war eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche nur dann möglich, wenn ein bestimmter Straftatbestand erfüllt war. Dafür gab es einen Katalog ausgewählter Straftaten. Nur wenn eine solche Straftat erfüllt war, konnte sich der Täter wegen Geldwäsche strafbar machen.
Das ändern wir jetzt. Nach dem sogenannten All-Crime-Ansatz macht sich zukünftig jeder strafbar, der seine Geldbeute aus einer Straftat waschen will. Wir können nicht zulassen, dass illegale Gelder durch Straftaten erlangt werden und die Gewinne dann in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und der Täter sie so nutzen kann. Das geht nicht, das wollen wir nicht. Wir wollen nicht, dass Gelder, egal durch welche Straftat sie erlangt wurden, beim Täter verbleiben können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ganz wichtig – und das ist Inhalt unseres Änderungsantrages – war uns, dass wir diese Ausweitung des Tatbestandes nicht anderweitig wieder einschränken. Deshalb stellen wir sicher, dass die Vermögensabschöpfung, also die Einziehung von Taterträgen, nicht eingeschränkt wird; denn wir wollen verhindern, dass sich diese Straftaten lohnen. Deswegen brauchen wir effektive Regelungen zur Einziehung von Geldern aus Straftaten.
Wenn zum Beispiel am Flughafen bei einer Person eine größere Bargeldmenge festgestellt wird und mangels Hinweisen noch kein Strafverfahren eingeleitet werden kann, dann wollen wir trotzdem die Einziehung der Gelder ermöglichen. In solchen Fällen kann eine Einziehung der Gelder durch zollrechtliche Verfahren erfolgen, auch wenn anfangs noch kein Strafverfahren stattgefunden hat.
Wir verhindern außerdem, dass eine Vermögensabschöpfung durch die Einschaltung von Dritten scheitert. Wir stellen ausdrücklich klar, dass die Einziehung illegaler Gewinne auch dann stattfinden kann, wenn die illegalen Gelder nicht an den Täter selber, sondern an einen bösgläubigen Dritten ausbezahlt wurden. Auch das ist eine ganz wichtige Regelung.
Schließlich stellen wir klar, dass auch umgewandeltes Vermögen eingezogen werden kann. Wenn zum Beispiel mit dem aus einem Banküberfall erbeuteten Geld eine Immobilie gekauft wird, kann auch hier eine Vermögensabschöpfung stattfinden.
Ja, diese Regelungen werden Personal bei Polizei und Justiz binden, keine Frage. Aber auch aus diesem Grunde haben wir ja den Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Wir haben als Bund über 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit in den Ländern 2 000 zusätzliche Staatsanwälte und Richter eingestellt werden können. In wenigen Monaten werden wir sehen, wie viel Personal die Länder eingestellt haben und ob sie ihren Beitrag für unseren Pakt für den Rechtsstaat geleistet haben.
Natürlich werden wir uns mit dem Thema Geldwäsche auch nach diesem Gesetzgebungsverfahren weiter beschäftigen. Insbesondere was Geldwäsche durch Immobilienkäufe angeht, werden wir am Ball bleiben und weitere Diskussionen führen. Wir werden das Thema Geldwäsche auf jeden Fall auf der Tagesordnung halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem guten Gesetz verhindern wir, dass illegale Gelder aus Straftaten in den Wirtschaftskreislauf kommen. Verhindern wir, dass Straftäter von ihrer Beute noch profitieren können, und verschärfen wir mit diesem Gesetz die Regeln für Geldwäsche!
Vielen Dank.