Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Geldwäsche“ klingt etwas niedlich, aber wir sprechen über schwerste Finanzkriminalität, und einige der Kolleginnen und Kollegen hier im Raum konnten dieser Kriminalität gestern über mehrere Stunden ins Auge blicken, als wir Dr. Markus Braun, den ehemaligen CEO von Wirecard, versucht haben zu vernehmen. Es geht um Terrorismus, um Waffen- und Menschenhandel, um Korruption, um Steuerhinterziehung. Und wer so etwas macht, der versucht natürlich, die Spur des Geldes zu verschleiern. Es ist von daher positiv, dass die Bundesregierung es jetzt mit dem All-Crimes-Ansatz erleichtert, die Verschleierung von Geldflüssen zu bekämpfen, und jede strafbare Vortat dafür heranzieht.
Es ist auch positiv, dass Sie bei der Leichtfertigkeit noch einmal in sich gegangen sind und dort eine Verschlechterung der gesetzlichen Lage abgewendet haben. Aber das alles bleibt symbolische Rechtspolitik, solange der Vollzug nicht verbessert wird.
Denn in den Bundesländern fehlt es an guter IT, es fehlt an fähigem Personal. Wir müssen hier die Expertise der Landeskriminalämter miteinbeziehen. Wir brauchen so etwas wie eine Finanzpolizei in Deutschland – wie in Italien die Guardia di Finanza –, die auch wirklich schlagkräftig ist.
Auch weiterhin ist die Verschleierung selbst nicht strafbar. Das ist ein Problem, weil zum Beispiel eine komplexe Mafiaorganisation natürlich in der Lage ist, über viele Tarnfirmen, über viele Schritte ihre Straftat zu verheimlichen, sodass wir allein die Tatsache, die dahintersteht, nicht kennen. Deswegen ist es wichtig, dass auch die Geldwäsche selbst schon Anlass ist, Ermittlungen aufzunehmen.
Wenn wir es aber mit der Mafia aufnehmen wollen, brauchen wir endlich auch transparente Strukturen. Es kann nicht sein, dass Rocco und vier Brüder reichen, um die Auflagen des Transparenzregisters zu umgehen. Es kann nicht sein, dass in Deutschland eine Immobilienparty mit Betongold steigt, wo Oligarchen ganze Häuserkomplexe bar aus dem Rindslederkoffer bezahlen können. Dagegen brauchen wir Maßnahmen in Deutschland.
Zuletzt zur Vermögensabschöpfung. Die hat sich bewährt, auch im Kampf gegen Clankriminalität oder bei Cum/Ex-Clankriminalität – auch dort haben wir clanähnliche Strukturen, organisierte Kriminalität. Aber es soll den Gerichten ermöglicht werden, dass sie den Angeklagten auferlegen können, dass diese nachweisen müssen, dass ihr Geld aus legalen Quellen stammt. Und jetzt wollen Sie diese Möglichkeit weiter einschränken, indem Sie den Nachweis verlangen, dass der Vermögensgegenstand aus einer bandenmäßigen Vortat stammt. Das ist insbesondere bei der Terrorismusfinanzierung häufig nicht der Fall. Laut Bundesgerichtshof darf man aber keine überspannten Anforderungen an die Richter stellen. Deswegen sagen wir: Hier droht eine Verschlechterung der Gesetzeslage.
Eine allerletzte Bemerkung, weil die AfD sich hier so aufgeblasen hat: Einer unserer Zeugen gestern, der uns noch vor einer Woche verklagen wollte und den wir aus der JVA heraus vernommen haben, hat enge Beziehungen zu einer Abgeordneten, die in diesen Reihen sitzt. Deswegen sollten Sie vielleicht bei diesem Thema etwas mehr den Ball flachhalten.
Vielen Dank.