Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen einen prominenten Fall hier in Berlin erlebt – er ist eben schon mal kurz angesprochen worden –, wo Immobilien, die von der Staatsanwaltschaft festgesetzt wurden, aufgrund der Beschlusslage eines Gerichtes wieder freigegeben werden mussten. Das ist für alle, die im Kampf gegen Geldwäsche unterwegs sind, ein schwerer Schlag ins Gesicht gewesen.
Der „Tagesspiegel“ schreibt „Geldwäsche-Ermittler sehen ‚fatales Signalʼ“. „Die Welt“ schreibt: „Ein Sieg für die Geldwäsche“ und die „Berliner Zeitung“: Herber Rückschlag im Kampf gegen Geldwäsche.
Was ist da passiert? Ich denke, das ist ein gutes Beispiel, warum wir hier gesetzlich nachschärfen müssen. Nach 32 Verhandlungstagen hat das Landgericht Berlin die Einziehung mehrerer Immobilien und weiterer Vermögenswerte eines Mitgliedes einer bekannten Berliner Familie abgelehnt. Dabei ging es um Werte in Höhe von ungefähr 2 Millionen Euro und insgesamt acht Immobilien. Das hat sich von 2015 bis 2019 hingezogen. Es gibt nicht wenige, die sagen: Es war ziemlich offensichtlich, dass diese Häuser und Wohnungen mit Geldern aus Straftaten finanziert wurden.
Der Kern dieses Ermittlungsverfahrens war aber der Verdacht auf Geldwäsche. Das ist genau das, was der Minister in seinen Ausführungen erwähnt hat. Hier ist man dem Geld gefolgt und auch diesen Immobilien. Das Fatale an dieser Stelle ist nun, dass das Berliner Gericht die Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte ablehnt, weil nicht auszuschließen sei, dass die Finanzierung aus legalen Quellen erfolgt sei. Ich glaube, hier wird es eben sehr, sehr deutlich:
Man kann nicht ausschließen, dass es nicht auch legale Quellen für dieses Geld gegeben haben könnte. Das ist juristisch nachvollziehbar; aber es ist natürlich ein echtes Problem. Deswegen ist es so wichtig, dass wir mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität eine Säule im Kampf gegen Geldwäsche massiv stärken.
Aber wir brauchen dazu auch eine zweite Säule, nämlich: Wir müssen die Vermögensabschöpfung eindeutig stärken, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Denn aktuell ist es ganz klar: Es geht immer um die Vortaten. Vortaten betreffen Gelder illegaler Herkunft; diese werden dann gewaschen. Dabei muss man sagen: Es ist natürlich so ein schöner klischeehafter Fall – Herr Kollege Hauer, ich habe Ihnen da eben schon sehr genau zugehört –;
aber es kann natürlich auch Geld sein, das früher edle Herren Müller, Meier, Schmitz nach Liechtenstein und in die Schweiz gebracht haben, das berühmte Schwarzgeld, das es an vielen Stellen gab.
Es gab mal einen Vorsitzenden in Ihrer Partei, der es als „Bimbes“ bezeichnet hat.
Die betrifft es dann am Ende natürlich auch.
Das zeigt, warum wir mit Ihnen in der Großen Koalition bei diesem Thema nichts hinbekommen haben.
Und ich unterstelle Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzausschuss da nicht mangelnden Willen; aber wir müssen doch mal eines feststellen: Wenn es genau bei diesen Punkten zum Schwur kam, dann haben Sie am Ende immer einen Rückzieher gemacht,
sind zurückgezogen worden. Deswegen sind wir auch nicht vorangekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Problem bei all diesen Taten ist eben am Ende immer: Die Straftaten müssen nachgewiesen werden, um die Quelle des Geldes auch damit in Verbindung zu bringen. Das ist ein großes Problem in Zeiten von Kryptowährungen; denn die Verbrecher sind hier sehr, sehr kreativ. Deswegen ist es entscheidend, dass wir hier gesetzlich nachschärfen und ergänzen; das ist auch die Erwartung der SPD-Bundestagsfraktion im weiteren Gesetzgebungsverfahren;
das ist entscheidend.
Aber ich will auch ganz klar sagen: Der Aufbau dieser neuen Behörde, die Christian Lindner auf den Weg gebracht hat, ist genau richtig; denn wir brauchen Vermögensabschöpfung auf der einen Seite und müssen natürlich auch die Möglichkeiten, die wir bei der Aufdeckung haben, durch die Bündelung der Kompetenzen weiter stärken. Deswegen ist es ein richtiger Schritt, alles unter einem Dach zu zentralisieren und die Schlagkraft zu erhöhen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Am Ende des Tages, liebe Kolleginnen und Kollegen – wir beraten ja auch den Antrag der Union –, muss man mal eines feststellen – Sie erwähnen immer die internationalen Behörden –: Die FATF hat uns ein ordentliches Zeugnis ausgestellt,
hat uns aber auch einiges ins Stammbuch geschrieben. Nur, das Problem ist, dass diese internationalen Vergleiche immer nur so lange herhalten dürfen, wie es Ihnen in den Kram passt. Wenn aber diese Regierung darangeht, die Empfehlungen umzusetzen,
dann gehen Sie immer von der Fahne, und das ist ein Problem. Sie können nicht auf der einen Seite sagen:
„Hm, Deutschland hat nur eine Drei bekommen“, und auf der anderen Seite nicht gemeinsam mit uns in den Nachhilfeunterricht gehen wollen.
Auch das zeigt, dass Sie an keiner Lösung interessiert sind.