Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geldwäsche – wir haben es gehört – sichert Kriminellen Geld aus oft schwersten Straftaten und finanziert damit meist die nächsten Straftaten. Die Geldwäsche – das wissen wir von den Ermittlungsbehörden – funktioniert dabei auf den verschiedensten Wegen. Von verschachtelten Firmennetzwerken über virtuelle Zahlungssysteme bis hin zu Computerspielwährungen nutzen die Täter heute unterschiedlichste Mittel zur Verschleierung von Finanztransaktionen und zur Vermögensmehrung. Das Wichtigste ist dabei neben gesetzlichen Änderungen, Verschärfungen und Anpassungen, dass wir vor Ort eine gute Ausrüstung, genügend Personal und vor allem auch gute Voraussetzungen für die Strafverfolgungsbehörden haben; denn darauf kommt es letztendlich vor Ort in der Praxis entscheidend an.
Ich will ausdrücklich hervorheben, dass im Bereich der Geldwäsche und Clankriminalität gerade das Bundesland Niedersachsen mit dem Innenminister Boris Pistorius in den vergangenen Jahren an vielen Stellen vorangegangen ist. Ich habe manchmal den Eindruck, dass der nordrhein-westfälische Innenminister Reul Geldwäschebekämpfung mit dem Besuch von Shishabars gleichsetzt. Hier wäre, glaube ich, mal ein Anruf in Niedersachsen fällig; denn hier wird wirklich gute Arbeit geleistet.
Der jetzt von Christine Lambrecht vorgestellte Entwurf geht in die richtige Richtung, und er ist, glaube ich, bei der Bekämpfung der Geldwäsche ein wichtiger Meilenstein. Zwei Beispiele.
Eine entscheidende Erleichterung gibt es bei der Strafverfolgung. Es wird nun nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten oder bestimmten Tathergängen herrühren. Beispielsweise konnte der Täter A, der regelmäßig, aber nicht gleichzeitig gewerbsmäßig Betrug beging und das Geld in neue, hochwertige Pkws steckte, früher nicht wegen Geldwäsche belangt werden. Das wird sich durch dieses wichtige Gesetzesvorhaben ändern.
Ein zweites Beispiel. Bisher konnten die aus beschlagnahmten Vermögenswerten gezogenen Nutzungen teilweise nicht eingezogen werden. Wenn also der Clan X sich mit seinem schmutzigen Geld auf der Schloßallee ein Mehrfamilienhaus kauft, in dem unter anderem auch ein Restaurant zur Pacht ist, dann kann der Staat künftig dieses Grundstück einziehen, und er erhält auch alle Einnahmen aus den Mietverhältnissen und die mit dem Gaststättenbetreiber vereinbarte Pacht. Das ist eine wichtige gesetzliche Änderung, die den Strafverfolgungsbehörden sehr wichtige Instrumente an die Hand gibt. Es ist gut, dass das jetzt vom Bundesjustizministerium und von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf den Weg gebracht wird.
Denn es gibt gerade bei Immobilien in Toplagen wirklich beträchtliche Miet- und Pachteinnahmen, und es ist gut, dass die jetzt auch eingezogen werden können.
Die anstehenden Beratungen werden wir mit unserem Koalitionspartner sehr gut und konstruktiv führen. Ich glaube, am Ende wird hier ein sehr wichtiges Gesetz herauskommen, das im Kampf gegen Geldwäsche wirklich ein wichtiges Zeichen setzt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.