Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Mitbürger! Lieber Kollege Matthias Hauer, in der Kürze liegt auch manchmal die Würze und nicht in ellenlangen Seiten.
Das Thema „Finanzbetrug, Finanzkriminalität“ – die Kollegen erwähnten es – ist leider dieser Tage wieder en vogue. Der Fall Wirecard zeigt aber hier – ein Kollege hat es gesagt – ein multiples Systemversagen der besonderen Art.
Die Aufklärung – es wurde hier genannt –, die ist in vollem Gange. Das ist gut so, und ich bin auch froh, dass ich mich im entsprechenden Ausschuss an dieser Aufklärung beteiligen darf.
Leider scheinen aber einige Fraktionen hier im Hohen Hause falsche Schwerpunkte zu setzen. Im Übrigen dachte ich eben, als ich Frau Paus hörte: Mein Gott, sie hat mir in vielen Anhörungen zum Thema BaFin zugehört; denn vieles habe ich bereits gesagt; ich bin auch in meinen Reden darauf eingegangen.
– Ja, man stelle sich das vor. Aber ich bedanke mich, Sie haben vieles hier rezitiert, was ich in den letzten zwei Jahren – wir hatten ja viele Anhörungen zum Thema BaFin – gesagt habe.
Sowohl die Grünen als auch wir von der AfD-Fraktion haben also entsprechend hier Anträge vorgelegt zum Themenkomplex, der die Bereiche Corporate Governance, Gestaltung von Aufsichtsräten, Personal- und Kompetenzausstattung der BaFin – dazu werde ich gleich kommen –, Reduzierung des Zeitraums zum verpflichtenden Wechsel, Kollege Hauer, der Abschlussprüfer und Erhöhung der Haftungsgrenze umfasst. Das Letzte ist unterschlagen worden; wir haben nämlich ein bisschen mehr in diesen Antrag geschrieben.
Sie sehen also: ein Strauß von Themen. Insoweit möchte ich nur auf unsere eigenen Anträge eingehen. Leider ist dieses Thema dem Hohen Hause ja nur 30 Minuten wert. Vielleicht hätten wir hier mal eine Stunde drüber diskutieren sollen.
Zum einen beantragen wir – darauf möchte ich eingehen –, dass die zukünftige Sachkundeprüfung – ein bekanntes Thema, lieber Kollege Hauer – und die Aufsicht über Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzberatung für alle Bundesländer einheitlich auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden soll und gleichzeitig – gleichzeitig! – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, im Folgenden: BaFin, einheitliche Maßstäbe für die Aufsicht und die Sachkundeprüfung entsprechend überprüfen und erlassen soll.
Warum sage ich das? Ich habe den Eindruck, insbesondere die SPD und die Grünen – Sie haben es eben gesagt; da gehen wir nicht d’accord – wollen wieder einmal die BaFin aufblähen. Kollege Hauer, ich nehme Sie und die CDU/CSU-Fraktion hier beim Wort: auf die Kernkompetenzen konzentrieren.
Das heißt: an einigen Stellen die BaFin entschlacken. Was sie nicht kann, soll sie nicht noch zusätzlich mit Beamtenstellen aufgetragen bekommen, meine verehrten Damen und Herren.
Auch die Pleiten von P&R und des grünen sozusagen Investors Prokon – die Kollegin hat es genannt – muss man der BaFin mit anlasten. Nochmals: Wir folgen hier der Expertenmeinung. Wir haben also mit diesem Antrag sozusagen Expertenmeinung in Antragsform gegossen.
Etwas Besseres kann eigentlich nicht passieren.
Kommen wir aber zu unserem zweiten Antrag „Reduzierung des Zeitraums zum verpflichtenden Wechsel der Abschlussprüfer und Erhöhung der Haftungsgrenze“. Uns ist bewusst, dass diese vier Jahre sicherlich ein Hemmnis darstellen und schwierig sind. Andererseits induziert das ja: Die ersten zwei, drei Jahre prüft man mal so, lernt das Unternehmen kennen. Da müsste ich ja fragen: Kann der Kapitalmarkt in den ersten Jahren überhaupt noch auf diese Testate nach einem Wechsel vertrauen? – Nein. Ich glaube, bei so viel Expertise und Benchmarketing kann ich in diesem Bereich erwarten, dass E&Y oder andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hier nahtlos einsteigen können und das Geschäftsmodell verstehen.
Deswegen: vier Jahre Rotation, die Haftungsgrenze auf 10 Millionen und nicht auf die utopischen 20 Millionen Euro bringen und ansonsten 1 Prozent auf den Jahresumsatz des zu prüfenden Unternehmens. Und Sie unterschlagen: Wir haben klar das gefordert, was seit Jahren gesagt wird, gerade in Bezug auf Personal-Service-Firmen, nämlich die Trennung von steuerlicher Beratung und Abschlussprüfung; lesen Sie die Aufsätze dazu. Auch die Wissenschaft bejaht dies sehr deutlich, meine Damen und Herren.
Es klang an – da wende ich mich an den leider nicht anwesenden Olaf Scholz –: Was notwendig ist, sind nicht nur Gesetze, sondern eine Änderung der Behördenethik, ein Mentalitätswechsel sowie eine Regierung und ein Finanzminister, die der BaFin Mut machen, eben auch dorthin zu schauen, wo Feuer ist. Wie heißt es so schön? Wo Feuer ist, da ist auch Rauch.
Deswegen werden wir einer konstruktiven Debatte zustimmen. Wir beantragen, wie die Kollegen, eine Überweisung an den Finanzausschuss und werden hier die Debatte konstruktiv und mit kurzen, aber sehr guten Anträgen und Maßnahmen begleiten.
Danke schön.