– Ja, den Spruch habe ich früher öfter gehört. – Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen.
Ich möchte dringend darum bitten, Frau Badum, dass Sie keine Falschbehauptungen aufstellen.
– Also, bis jetzt gilt immer noch die Unschuldsvermutung, oder?
– Gilt in Deutschland noch die Unschuldsvermutung, oder nicht?
Gut, es ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Und die Leitmedien, die so gern quasi Ihr Zeug nacherzählen, haben es extra als Frage formuliert.
Ich würde Sie auch in Ihrem eigenen Interesse bitten, es in Zukunft als Frage zu formulieren, ob ich ein gefälschtes Attest benutzt habe – ich weise das natürlich von mir –,
weil Sie sich ansonsten unter Umständen strafbar machen gemäß § 188 Strafgesetzbuch. Das sollte Ihnen bekannt sein.