Herr Kollege Huber, wissen Sie, man kann sich immer über gewisse Nuancen oder Details unterhalten, aber entscheidend ist doch vielmehr, dass wir die Wünsche, die an uns Politiker herangetragen werden, umsetzen. Ich persönlich finde den Partnerschaftsbonus dadurch, dass wir ihn mit diesem Gesetzentwurf jetzt weiter flexibilisieren, erstens schon gar nicht ideologisch und zweitens schon gar nicht starr, sondern wir schaffen eine Möglichkeit oder unterbreiten ein Angebot an junge Eltern, diese Möglichkeit zu nutzen. Es zeigt sich auch, dass der Partnerschaftsbonus immer größere Beliebtheit bekommt, weil immer mehr Väter diese Möglichkeit nutzen. Von daher, glaube ich, sind wir hier auf dem richtigen Weg.
Ich entschuldige mich, wenn ich mich da falsch geäußert habe. Aber Sie haben gesagt: Der Partnerschaftsbonus gehört abgeschafft. – Dann meinten Sie sicherlich: Der Partnerschaftsbonus in dieser Form, wie er aktuell besteht, gehört abgeschafft. – Dann korrigiere ich das sehr gerne. Das ist der Fairness halber geboten. Aber, wie gesagt, der Partnerschaftsbonus ist etwas, mit dem wir für junge Eltern eine Möglichkeit schaffen, und wir verbessern ihn jetzt weiter. Deswegen ist nichts ideologisch geprägt und schon gar nicht starr.
Außerdem verschlanken und verbessern wir die Eltern.
– Bei manchen wäre es wahrscheinlich wirklich nicht schlecht, aber das wollen wir uns natürlich nicht zumuten. – Also, noch einmal: Außerdem verschlanken wir. Zum Beispiel verbessern wir die Situation von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften, indem wir ein neues Antragsrecht einführen und sie bei der Elterngeldbemessung bis zu einem bestimmten Betrag wie Nichtselbstständige behandeln. Wir gehen das Problem der sogenannten Mischeinkünfte an. Wir wollen Eltern, die geringe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit haben, beim Elterngeld nicht benachteiligen. Ich denke, das ist ein guter Punkt, den wir hier umsetzen.
Wie schon erwähnt: Wir werden in den Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren, die jetzt beginnen, sicherlich das eine oder andere am Gesetzentwurf verändern. Was wären wir für ein Parlament, wenn wir die Entwürfe, die die Bundesregierung hier im Hohen Haus einbringt, einfach so lassen würden und nicht mehr unsere eigenen Gedanken und schon gar nicht die von Sachverständigen und Experten berücksichtigen würden. Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren, auf die Gespräche in den nächsten Wochen. Ich freue mich auf die Anhörung. Ich bin mir sicher, dass wir in der zweiten und dritten Lesung ein anderes Gesetz verabschieden werden als das, was heute eingebracht wird.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.