Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Erste, was mir einfiel, als ich mir die Anträge durchgelesen habe, war: Etikettenschwindel. Da wir von den im Gleichklang rechts Marschierenden hier drüben nichts anderes gewohnt sind, hat es mich jetzt gar nicht gewundert, dass sie staatliche Kundenumerziehungsmaßnahmen organisieren wollen. Sie sind die Ersten, die aufschreien, wenn es um Planwirtschaft und Sozialismus geht. Wenn man sich den Antrag mal anschaut und guckt, wie Sie staatlich verordnet Innenstädte organisieren wollen, dann wird einem schon schlecht; denn mehr Planwirtschaft geht eigentlich gar nicht.
Dann lese ich weiter und finde was über Sauberkeit und innere Ordnung. Da habe ich eigentlich nur noch darauf gewartet, dass ein Fahnengebot für Häuser in der Einkaufszone kommt. Das hätte das Ganze perfekt gemacht.
Ich war entsetzt, ehrlich gesagt. Und dass jetzt Händler langfristig angesiedelt sein müssen, damit sie überhaupt in den Genuss der Förderprogramme kommen: Na ja, egal.
Aber wie oldschool die AfD ist, zeigt sich eigentlich an einem anderen Punkt. Nun habe ich überhaupt nichts gegen Bibliotheken. Aber Einkaufszentren ersetzen wir jetzt durch Bibliotheken? Ich bin mir nicht sicher, wie lange Bibliotheken in der jetzigen Struktur noch bestehen werden; aber ob das das Konzept der Zukunft ist, das wage ich zu bezweifeln.
Gleiches ist mir aber, ehrlich gesagt, auch bei den Grünen aufgefallen. Sie sind die Ersten, die schreien: Wenn „gesund“ oder „Kirsche“ draufsteht, dann muss auch gesund oder Kirsche drin sein. – Das kann ich nachvollziehen. Aber wer in seinen Antrag schreibt, dass für kleinere und mittlere Unternehmen der § 313 BGB geändert werden soll, der muss auch die ganze Wahrheit sagen und darf nicht Etikettenschwindel betreiben. Das gilt dann natürlich auch für die großen Filialisten und für all diejenigen, die im März/April ratzfatz ihre Mieten gesenkt haben. Das gilt dann nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen; in einem Rechtsstaat – es sei denn, Sie wollen ihn umgestalten; dann müssen Sie das mal ehrlich sagen – gilt das Recht immer noch für alle.
Ich glaube, § 313 BGB ist extra so global gestaltet, damit er eine Vielfältigkeit abbilden kann. Ihr Vorschlag würde kein Problem lösen. Selbst wenn Sie festschreiben: „Corona ist eine außergewöhnliche Situation; es muss reagiert werden“, wer sagt denn dann, wie viel Prozent der Miete demnächst erlassen werden können? Das ist doch viel zu individuell. Entweder gehen Vermieter und Mieter aufeinander zu und einigen sich, wie es deutschlandweit tausendfach in der Coronakrise schon geschehen ist und auch aktuell geschieht, oder sie landen vor Gericht, weil sie sich nicht einigen können, wie hoch die Miete überhaupt ist. Den Gang vor Gericht ersparen Sie dadurch keinem. Schnellere Justizprozesse, das wäre das Richtige.
Eine Justiz, die viel zu ausgedünnt ist, kann Rechtsstaatlichkeit nicht umsetzen. Das sollten wir jetzt angehen, mehr aber nicht.
Wenn wir etwas für den Handel in den Innenstädten tun wollen, könnten wir im Bereich der Baunutzungsverordnung so einiges machen. Solange wir Städte segmentiert in Wohnen, Arbeiten, Industrie und Handel aufteilen, ist keine Stadt der Zukunft in Sicht, sondern eine Stadt der Vergangenheit.
Wenn Innenstädte belebt sein sollen, wenn Arbeit zurück in die Städte kommen soll, brauchen wir eine Änderung. Das ist doch logisch. Auch bei den Quadratmeterzahlen können wir etwas machen; denn die Aufteilung in Groß- und Einzelhandel funktioniert überhaupt nicht mehr; dazwischen liegen so viele Schritte. Die Baunutzungsverordnung kann angepackt werden. Los geht’s! Da ist eine ganze Menge Luft nach oben.
Wenn wir alles – Gewerbe, Arbeiten, Wohnen – zurück in die Stadt holen wollen, müssen wir sehen, dass die TA Lärm das behindert. Eine Experimentierklausel wäre hilfreich. Sie könnte uns helfen, die Innenstädte zu beleben.
Digitalisieren Sie die Innenstädte. Tun Sie was, damit wir Waffengleichheit zwischen Online- und Offlinehandel haben. Wenn Sie digitalisieren, dann werden die Leute, die durch die Städte laufen, über Apps auf Geschäfte und Angebote aufmerksam gemacht und können beim Gang durch die Innenstadt bestellen. So retten Sie den Handel vor Ort, wenn Sie das wirklich wollen. Waffengleichheit zwischen Online- und Offlinehandel, das ist das Gebot der Stunde.
Setzen Sie die Umsatzsteuer überall im Internet durch. Erste Schritte wurden gemacht; das reicht aber noch nicht. Nur so sichern wir den Handel in Deutschland in Zukunft. Es gibt noch eine ganze Menge, was wir selber machen können. Das wäre richtig.
Solange die B-Pläne in Deutschland acht Jahre brauchen, nutzt das schönste Gesetz, das im Bundestag beschlossen wird, nichts, weil sich der Handel vor Ort dann gar nicht so schnell ändern kann.