Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was zurzeit, in diesem Augenblick in Nordsyrien geschieht, ist zutiefst besorgniserregend, und es ist auch gefährlich. Dieser Kampf, noch ein Kampf mehr auf syrischem Gebiet, fordert wieder Tote, Verletzte, Vertriebene, Traumatisierte in der Zivilbevölkerung, bei den Wehrlosesten – Kinder, Frauen und alte Menschen –, als gäbe es nicht schon genug Katastrophen und Elend in Syrien.
Fast auf den Tag genau dauert der Krieg in diesem Land sieben Jahre. 400 000 Tote gibt es bereits. Das sind 400 000 Tote zu viel, meine Damen und Herren. 11 Millionen Vertriebene sind auch eine Katastrophe, nicht weil viele von ihnen hierher kommen – sie sind uns willkommen, weil sie wirklich Asyl verdienen –, sondern weil Flucht und Vertreibung eine menschliche Katastrophe für diejenigen sind, die sie erleiden.
Ist das türkische Handeln – darüber ist hier reichlich debattiert worden – völkerrechtlich legitim? Macht die Türkei von ihrem Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen Gebrauch? Bisher bleibt das Land dem VN-Sicherheitsrat einen stichhaltigen Beweis schuldig, dass es einen bewaffneten Angriff auf die Türkei gab. Genannt werden Raketenangriffe, die weder von türkischen noch von internationalen Medien belegt sind. Genannt werden auch terroristisch motivierte Übergriffe des IS und der YPG-Milizen, die ebenfalls nicht konkret belegt werden können, obwohl es sicher den einen oder anderen Zwischenfall gibt. Es gibt folglich keine belastbaren Belege für einen bewaffneten Angriff, der eine Verteidigungshandlung wie die Operation Olivenzweig rechtfertigen könnte. Ich stimme allen zu, die sagen: Operation Olivenzweig ist ein völlig verharmlosender Name für einen grausamen Angriff auf die Bevölkerung. Außerdem wird jeder hier im Raum sagen, dass die Maßnahmen der Türken nicht verhältnismäßig sind. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste bestätigt – das haben hier alle gesagt –, dass es eine abstrakte Bedrohungslage nach Artikel 51 VN-Charta nicht gibt. Folglich sage auch ich glasklar: Diese Operation ist völkerrechtswidrig.
Ich sage auch, dass die territoriale Integrität Syriens verletzt wird, dass dieser Völkerrechtsbruch, dazu noch von einem NATO-Partner, nicht hinnehmbar ist. Sie fordern klare Aussagen von uns. Diese sind übrigens auch gefallen. Ich will hier ganz deutlich sagen: Frau Kollegin Hänsel, Sie mahnen an – meine Redezeit ist gleich abgelaufen, das ist immer das Problem –, was wir tun sollen. Aber Sie sind völlig blind für das, was Russland in Syrien tut.
Sie erwähnen es noch nicht einmal.
Russland unterstützt doch den Massenmörder Assad und nicht wir.