Herr Präsident! Werte Kollegen! Die FDP reiht sich mit diesem Antrag in die Liste der naiven Staatsgläubigen ein,
also in die Gemeinschaft derer, die staatlich verordneten ideologischen Konformismus als Allheilmittel sehen.
Sie möchten das Wechselmodell nach Scheidung gesetzlich verbindlich verankern und an die Stelle des Residenzmodells setzen
und springen so als angeblich freiheitlich liberale Demokraten in die Bresche für die totalitäre Zwangsbeglückung aller in der Betreuungsfrage zerstrittenen Eltern,
letztlich zum Schaden der Kinder.
Schauen wir genauer hin! Ja, die Gesellschaft befindet sich im steten Wandel. Scheidungen werden im Laufe des Lebens zunehmend zum Regelfall. Das ist sehr betrüblich. Die Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater. Erfreulicherweise nimmt das Interesse getrennt lebender Eltern am Wohl der Kinder und an der geeignetsten Art der Kinderbetreuung stetig zu. Dies kann, muss aber nicht zwangsläufig das Wechselmodell sein.
Ja, auch wir von der AfD sehen rechtlichen Regelungsbedarf, allerdings in der Umsetzung des freiwilligen Wechselmodells. Da gehen wir mit und sagen: Interessierten Eltern soll es sehr wohl einfacher gemacht werden, sich dafür gemeinsam zu entscheiden.
Ja, es muss unbedingt vom Kindeswohl aus gedacht werden. Aber nicht ein abstraktes Modell der Gleichheit zwischen Mutter und Vater sollte ausschlaggebend sein, sondern die konkreten Bedürfnisse der Kinder sollten im Vordergrund stehen: Gerechtigkeit statt Gleichmacherei.
Kaum ein Elternteil kann sich vorstellen, auf längere Sicht zwischen zwei Lebensmittelpunkten zu pendeln. Was sich kein Erwachsener ernsthaft längere Zeit antun möchte, wird hier dem Kind als sein „Menschenrecht“ aufoktroyiert. Geht es noch? Es muss also im Einzelfall gute Gründe geben, dass diese Form der Betreuung tatsächlich den besten Interessen des Kindes entspricht. Und wichtig: Die Entlastung von Unterhalt oder – andersherum – der Anspruch auf Unterhalt darf hier nicht handlungsleitend sein.
Als Quintessenz aller Studien, die der Wissenschaftliche Dienst freundlicherweise herausgearbeitet hat, ist festzuhalten: Es gibt erhöhten Abstimmungsbedarf beim Wechselmodell – das können wir so ganz kühl betrachten – und somit einen steten Quell für immerwährende Streitigkeiten, die sich auf das Kindeswohl wie Gift auswirken; meine Vorrednerinnen haben das dargestellt.
Beide Elternteile treffen Alltagsentscheidungen gemeinsam – keine leichte Aufgabe für zerstrittene Paare. Fehlende Einigkeit ist schließlich allzu häufig das, was Eltern dazu bewegt, sich zu trennen und sich scheiden zu lassen. So aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, gelingt das Wechselmodell nicht. Das heißt, eine zwangsweise Anordnung für Eltern und Kinder ist bedenklich. Da gehen wir nicht mit.
Auch wird es mit der AfD keine Experimente mit Kindern geben. Nichts anderes ist dieser Versuch von Gesellschaftsingenieuren, hier die Ideologie von der abstrakten Gleichmacherei durchzudrücken:
zulasten von Kindern, Müttern und Vätern,
aber auch zulasten der individuellen Rechtsprechung, die es – das haben die Zwischenrufer gerade auch schon deutlich gemacht – ja schon gibt; meine Vorrednerinnen haben das dargestellt.
Wir möchten diese individuelle Rechtsprechung nicht aus der Verantwortung entlassen, indem wir ein neues sogenanntes Allheilmittel rechtlich für alle verankern. Wir unterstützen jeden Ansatz, die individuelle Schieflage, die häufig von Vätern beim Antragsmodell für die Sorgerechtsentscheidung empfunden und erlebt wird, anzugehen.
Die AfD ermuntert die Bundesregierung ausdrücklich, eine Rechtslage zu schaffen, die geeignet ist, Eltern dabei zu unterstützen, die beste individuelle Betreuungsform für ihre zerbrochene Familie zu finden und auf Augenhöhe zu vereinbaren.
Die Lösung hierfür kann aber nicht zwangsbeglückender Konformismus sein – ganz egal, ob es sich hierbei um das zwangsbeglückende Wechselmodell oder das zwangsbeglückende Residenzmodell handelt. Diese Betreuungsformen sollten gleichberechtigte Alternativen sein.
Zu guter Letzt: Liebe sogenannte freiheitliche liberale Demokraten, dem Staat steht es keinesfalls an, Eltern – auch nicht geschiedene – zu erziehen, wie Sie es in Ihrer Antragsbegründung unverblümt fordern. Geschiedene Eltern sind in ihrer Ehe zwar gescheitert, aber dennoch mündige Bürger, die selbst entscheiden können, was für sie gut ist.
Vielen Dank.