Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Frau Dr. Sitte, wenn man schon solche Forderungen aufstellt, die mit erheblichen finanziellen Belastungen für unsere Solidargemeinschaft einhergehen, dann sollte man schon bei der Wahrheit bleiben. Ich bin es ja gewohnt: Wenn wir Anträge der Linken diskutieren, muss man immer ganz genau hinschauen.
Man sollte sich hier die Zahlen genau anschauen. So behaupten Sie zum Beispiel in Ihrem Antrag, 30 Prozent aller Solo-Selbstständigen bezögen ein Einkommen von gerade einmal 1 100 Euro.
Das ist an und für sich so richtig. Aber was wurde dabei nicht berücksichtigt? Nicht berücksichtigt wurde der Haushaltskontext. Viele Menschen leben in einer Lebensgemeinschaft, in einer Ehe. Auch das trägt dazu bei, wie es einem am Ende geht.
Was nicht berücksichtigt wurde, war der Vermögenshintergrund. Gerade Selbstständige und auch Solo-Selbstständige beziehen einen Großteil ihres finanziellen Bedarfs aus Sparvermögen, aus Anlagevermögen.
Was nicht berücksichtigt wurde, war die Frage: Sind die Solo-Selbstständigen in Vollzeit oder in Teilzeit tätig? Was auch nicht berücksichtigt wurde, war die Frage: Handelt es sich bei der Solo-Selbstständigkeit um eine hauptsächliche Tätigkeit oder um eine Nebentätigkeit? Es gibt auch Menschen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung solo-selbstständig sind. Was auch nicht berücksichtigt wurde – das kann ich auch noch sagen –, war die Lebenslaufperspektive. Es gibt jüngere, es gibt ältere Menschen, die solo-selbstständig sind. Es ist doch völlig klar: Wenn ich mit einer Existenzgründung anfange, dann habe ich natürlich nicht so ein Einkommen, wie ich es vielleicht haben werde oder haben möchte. Das ist doch völlig normal.
Sinn und Zweck gerade auch von Selbstständigkeit besteht doch darin, ein Vermögen aufzubauen und es zu mehren. – All das wird mit der Zahl „1 100 Euro“ nicht berücksichtigt.
Was auch nicht berücksichtigt wurde, war das Nettohaushaltseinkommen. Das Nettohaushaltseinkommen von Solo-Selbstständigen liegt nämlich deutlich höher, ungefähr bei 3 100 Euro.
Da ist nicht definiert, ob da noch eine Ehefrau oder ein Ehemann vorhanden ist. Haushaltseinkommen wird noch von weiteren Indikatoren bestimmt, die man natürlich mitberücksichtigen muss, wenn man entsprechende Forderungen aufstellt.
Es geht ja weiter. Was sagt Die Linke noch? Die Linke sagt: Es gibt eine fehlende und unzureichende Altersvorsorge bei Solo-Selbstständigen. Ja, wenn nur die gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerke in die Untersuchung einbezogen werden, wundert mich das nicht.
Viele Selbstständige sorgen nämlich anders vor. Sie dürfen sich freiwillig gesetzlich versichern, aber sie müssen es nicht. Liebe Kollegen der Linken, Vorsorge ist eben mehr. 63 Prozent der Solo-Selbstständigen haben ein Vermögen in Form von Immobilien.
Es gibt viele Solo-Selbstständige, die Geld- und Anlagevermögen haben, 16 Prozent von ihnen immerhin in Höhe von mindestens 100 000 Euro. Dass die Sicherungslücke nicht durch private Vorsorge kompensiert wird, wie Sie es in Ihrem Antrag behaupten, ist schlichtweg falsch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann die Liste beliebig fortführen. Ein Beispiel möchte ich gerne noch bringen: ergänzende ALG-II-Leistungen. Sie beklagen die dramatische Höhe; 2015 haben 105 000 Solo-Selbstständige ALG-II-Leistungen bezogen. Ja, aber Sie müssen dazusagen, dass die Zahlen seitdem sinken. Das Statistische Bundesamt – da haben wir heute erst wieder nachgefragt – hat uns bestätigt, dass wir 2017 sogar unter 100 000 Bezieher von ergänzenden ALG-II-Leistungen hatten.