Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zuerst ganz herzlich bei den Menschen bedanken, die beharrlich gegen Arbeitsausbeutung und für Menschenwürde gekämpft haben, beispielsweise Pfarrer Peter Kossen, das Projekt „Faire Mobilität“,
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Menschen, die einfach nicht weggesehen haben. Sie alle haben geholfen, dass heute mit diesem Gesetz die Arbeitsausbeutung in der Fleischindustrie endlich gestoppt wird. Ihr Engagement war extrem wichtig.
Denn die katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind ja uns allen schon viele Jahre bekannt; passiert ist aber wenig. Erst als es die Coronahotspots gab, beispielsweise bei Tönnies, ist die Bundesregierung aktiv geworden. Es gab die Eckpunkte für ein Gesetz. Die erste Lesung war im September. Dann hat die Union das Gesetz nochmals drei Monate lang blockiert, weil sie wieder einmal vor der Fleischlobby in die Knie gegangen ist,
und das kritisieren wir. So gibt Politik kein gutes Bild ab.
Die Blockade der Union gab es wegen der Leiharbeit. Die wird es jetzt zumindest bei der Fleischverarbeitung auch weiterhin geben. Auch wenn die Voraussetzungen – Tarifvertrag, Equal Pay – anspruchsvoll sind, entstehen so doch wieder Schlupflöcher und Abgrenzungsprobleme. Ich bin mir sicher: Die Kontrollen werden dadurch wieder schwerer. Deshalb wollten wir Grünen nicht nur ein klares Signal, sondern auch ein klares Gesetz.
Aber wir werden natürlich heute zustimmen; denn das Gesetz ist die Antwort auf die Arbeitsausbeutung per Werkvertrag. Bei diesen Werkverträgen geht es eben nicht um Belastungsspitzen. Diese Werkverträge sind nichts anderes als Missbrauch, mit dem sich die großen Schlachthöfe schon viele Jahre lang beim Arbeitsschutz und auch beim Lohn aus der Verantwortung stehlen. Genau das darf es nicht mehr geben.
Wichtig ist aber jetzt, dass lückenlos kontrolliert wird, ob die Leute auch wirklich angestellt sind, ob die Beschäftigten fair bezahlt werden, ob die Leiharbeit an dieser Stelle tatsächlich erlaubt ist, und natürlich, ob der Arbeitsschutz tatsächlich eingehalten wird. Diese Kontrollen müssen garantiert werden; denn das Arbeitsschutzkontrollgesetz darf natürlich nicht ins Leere laufen.
Zum Schluss noch ein Aspekt, der mich wirklich umtreibt. Heute geht es um die Fleischindustrie. Den Missbrauch von Werkverträgen gibt es aber auch in anderen Branchen. Ein Beispiel ist die Saisonarbeit in der Landwirtschaft; wir haben das in unserem Antrag ausgeführt. Wir müssen jetzt auch die anderen Branchen kritisch in den Blick nehmen; denn den Missbrauch von Werkverträgen darf es in keiner Branche geben.
Vielen Dank.