Frau Kollegin Krellmann, Entschuldigung, dann haben Sie entweder das Gesetz nicht richtig gelesen und verstanden oder vorhin was Falsches vorgetragen.
Denn dieses Gesetz ist eindeutig und klar: In den Kernbereichen des Schlachtens, Zerlegens und Verarbeitens ist ab dem 1. Januar 2021 jeder Werkvertrag verboten und ab dem 1. April 2021 jedes Zeitarbeitsverhältnis verboten.
Es gibt eine einzige Möglichkeit – zunächst befristet auf drei Jahre –, nämlich dass durch einen Tarifvertrag die Tarifvertragspartner festlegen können, dass sie im Bereich der Verarbeitung, wo es Produktionsspitzen gibt, zur Abdeckung dieser Produktionsspitzen einen bestimmten Prozentsatz – maximal 8 Prozent gemessen an der gesamten Belegschaft – an Zeitarbeit zulassen.
Das heißt, die Arbeitgeber müssen doch erst mal auf die Gewerkschaft zugehen und sagen: „Wir hätten das gerne“, und dann muss die Gewerkschaft sagen: Ja, dafür gibt es aber auf unserer Seite Forderungen und Bedingungen,
zum Beispiel gute Löhne, gute Urlaubsregelungen, gute betriebliche Altersvorsorge. – Ich finde, wir machen ein Gesetz, mit dem wir der Gewerkschaft NGG ein Arbeitsinstrument in die Hand geben, mit dem sie endlich gute Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen kann. Das ist doch Sinn dieser gesetzlichen Regelungen!