Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Idee der Linken ist echt charmant. Und da es die Österreicher vormachen, kann man fast gar nichts dagegen sagen.
Aber, aber, aber. Die Unternehmen haben jedoch seit März 2020 weit höhere wirtschaftliche Einbußen, als die Hilfen kompensieren könnten. Bei vielen Unternehmen sind die Rücklagen aufgebraucht, und die Insolvenz droht. Die Entscheidungsmöglichkeit der Unternehmer, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kündigen zu können, muss daher erhalten bleiben. Deshalb muss die FDP Ihren Antrag leider ablehnen.
Wir nehmen aber gerne die Gelegenheit wahr, mit unserem Antrag erneut auf die Probleme von Selbstständigen ohne Angestellte hinzuweisen.
Diese sind bisher nicht nur durch alle Raster der Hilfsprogramme gefallen, sondern sollten, obwohl ungewollt im Zwangserlaub, auch Grundsicherung beantragen. Da verstehe ich den Kollegen aus der CDU nicht. Ist das eine Hilfsmaßnahme, die den Menschen wirklich hilft?
In der Theorie sollten für diese Gruppe vereinfachte Zugangswege zur Grundsicherung geschaffen werden. In der Praxis hat dies aber nicht funktioniert, weil entsprechende Arbeitsanweisungen weder auf Landesebene noch in den Jobcentern umgesetzt worden sind.
Wir alle kennen entsprechende Beschwerden.
Auch ist die Bevorzugung von Angestellten gegenüber Selbstständigen mit dem Kurzarbeitergeld nicht nachvollziehbar. Das Argument „Angestellte zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein“ zieht nicht; denn die Beiträge hierfür reichen bei Weitem nicht aus, die jetzige Kurzarbeitergeldlösung zu finanzieren.
Die November- und Dezemberhilfe wird vielleicht im Januar ausgezahlt. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige beträgt maximal ein paar Hundert Euro; davon kann keiner leben.
Wir fordern daher endlich ein verlässliches und unbürokratisches Hilfsprogramm für Selbstständige ohne Angestellte. Darin muss Unternehmerlohn enthalten sein, damit auch Lebenshaltungskosten bestritten werden können.
Diese wirtschaftliche Hilfe muss deutlich über der Neustarthilfe und jenseits von Arbeitslosengeld II liegen. Die Finanzierung kann unseres Erachtens aus den bereits verabschiedeten Haushaltstiteln aus 2020 und 2021 bestritten werden und sollte so lange erfolgen, wie eine staatlich verordnete Maßnahme eine Tätigkeit erheblich einschränkt oder verbietet.
Wichtig für uns wäre eine sofortige und unkomplizierte Antragstellung ohne Branchenausnahme. Genauso wichtig ist eine schnelle Auszahlung. Hier schlagen wir vor, die zuständigen Finanzämter in die Pflicht zu nehmen. Natürlich sollten wir jetzt schon darüber nachdenken und den Selbstständigen eine Perspektive aufzeigen, in welcher Form der Geschäftsbetrieb nach dem harten Lockdown unter Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen wieder aufgenommen werden kann.
Das parlamentarische Jahr neigt sich dem Ende zu. Ich möchte daher, wie auch andere Kollegen, die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen für die kollegiale Zusammenarbeit zu danken, und wünsche allen, auch den Soloselbstständigen und allen Bürgerinnen und Bürgern, eine frohe Weihnachtszeit und ein erfolgreiches und gesünderes neues Jahr.
Vielen Dank.