Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben, glaube ich, in den letzten Debatten alle hier im Haus – von der rechten Seite abgesehen – gezeigt, dass uns die Wahrung von Grundrechten fundamental wichtig ist. Das haben wir in allen Debatten herausgestellt. Deshalb ist jetzt in meinen Augen nicht der entscheidende Punkt, zu beweisen, dass wir weiterhin die Grundrechte wahren, sondern dass wir einen gangbaren Weg wählen, der die Erwartungen der Bevölkerung sehr schnell erfüllt.
Wir alle sind froh, dass wir nach langen Monaten und aufwendigen Verfahren jetzt Impfstoffe zur Verfügung haben. Ich habe hier die Gutachten dabei: Egal welches es ist – die Priorisierung ist für uns alle klar. Das haben wir in § 20i Absatz 3 SGB V genau so formuliert. Erst kommen diejenigen, die am gefährdetsten sind, und dann schichten wir ab, bis die ganz normale Bevölkerung – so wie Sie, Herr Theurer, und wie ich – ebenfalls an diesen Impfstoff kommt.
Das ist richtig so. Warum? Weil wir nämlich eine Knappheit haben und mit den Ressourcen gut umgehen müssen.
Von daher sage ich: Wir sind uns einig. Wir müssen diesen Impfstoff, der zur Verfügung steht, zunächst einmal an die Bevölkerungsgruppen verimpfen, die am gefährdetsten sind.
Was jetzt die gesetzliche Verankerung anbelangt, ist das – es wurde schon gesagt – ein Stück weit eine Debatte um des Kaisers Bart. Wir werden in drei Monaten wieder eine andere Situation haben als jetzt. Wir haben immer gesagt: Wir sind in einem lernenden Verfahren. Sogar der Wissenschaftliche Dienst sagt – und da bitte ich Sie, dass Sie, wenn Sie sich schon darauf berufen, auch dies zitieren –: Eine gesetzliche Regelung könnte insofern von kurzer Haltbarkeit sein.
Wir gehen jetzt sehr direkt und pragmatisch und vor allen Dingen für die Bevölkerung nachvollziehbar transparent in diese neue Phase zur Bewältigung der Pandemie. Das erhöht unsere Glaubwürdigkeit, und das ist doch die Sicherheit, die die Bevölkerung jetzt braucht.
Ich bin überzeugt, dass wir in ein paar Wochen –