Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wie der Name des Gesetzes „Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz“ erwarten lässt, haben wir es hier mit einem spannenden, wichtigen, aber auch zugleich komplizierten Gesetz zu tun, das zur richtigen Zeit kommt; denn wir haben ja leider damit zu rechnen, dass es infolge der Coronapandemie zu zahlreichen Unternehmensinsolvenzen kommen wird.
Deshalb ist es gut, dass wir hier mit diesem neuen Restrukturierungsverfahren an den Start gehen. Mit dem neuen Restrukturierungsverfahren kann es Unternehmen nun möglich sein, sich rechtzeitig zu sanieren und weiterhin geschäftstätig zu sein. Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, ist es erlaubt, die Verhandlungen über den Insolvenzplan mit den Gläubigern eigenständig zu führen. Damit schaffen wir ein vorinsolvenzliches Verfahren, das es den Unternehmen ermöglichen wird, sich wieder aufzurappeln. Das nutzt dann insbesondere auch den Arbeitsplätzen, weil dadurch eine Chance besteht, dass die Betriebe fortgeführt werden und damit die Jobs weiter bestehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es ein ganz wichtiges Gesetz, gerade jetzt in der Coronakrise.
Die Details werden wir noch vom Kollegen Brunner hören. Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, den wir an dieses Gesetz angehängt haben und der für uns als SPD wirklich sehr, sehr wichtig war; ich spreche über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch für den Januar. Denn wenn ein Unternehmen unverschuldet in Schwierigkeiten geraten ist und die Betriebe geschlossen werden, was völlige Berechtigung hat aufgrund der momentanen Coronazahlen, dann ist es verfassungsrechtlich geboten, dass diese Unternehmen einen Ausgleich für ihre Betriebsschließung bekommen; denn sie können durch diesen staatlichen Eingriff ja keine Umsätze mehr erwirtschaften. Und wenn dann diese Unternehmen die Hilfen nicht ausbezahlt bekommen, weil EU-Beihilferecht noch zu prüfen ist oder weil es administrativ noch nicht geregelt ist, dann, finde ich, können wir diese Unternehmen nicht in die Insolvenz treiben. Das geht nicht. Die Unternehmen sind unverschuldet in diese Zahlungsproblematik geraten.
Deswegen ist es gut, dass die SPD hier durchgesetzt hat, dass die Firmen, die antragsberechtigt sind und bei denen durchaus noch eine Überlebenschance besteht, auch noch im Januar tätig sein können, ohne Insolvenz beantragen zu müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine ganz wichtige Perspektive für diese Unternehmen; denn es geht hier um die Unternehmen, es geht um die Jobs und auch um die Familien, die dort dranhängen. Das ist uns wichtig.
So ärgerlich es ist, dass die Auszahlung der Hilfe noch nicht organisiert ist: Da erwarten wir aber, dass das so schnell wie möglich geklärt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Schluss möchte ich, weil ich davon ausgehe – man weiß zwar nie –, dass es die letzte rechtspolitische Debatte in diesem Jahr hier im Plenum sein wird – –
– Bitte?
– Aber für heute.
Also kurz: Ein herzliches Dankeschön an alle! Ich glaube, wir haben in diesem Jahr in der Rechtspolitik eine Menge auf die Beine gestellt. Ganz vielen Dank an die Justizministerin! Geben Sie den Dank bitte auch an die Mitarbeiter im BMJV weiter, die jetzt, gerade in den letzten Tagen und Wochen, wirklich Großartiges geleistet haben. Aber auch die Fraktionsmitarbeiter und das Sekretariat des Rechtsausschusses möchte ich hier ausdrücklich nennen. Ich glaube, wir haben auch noch viel vor, zum Beispiel heute bei den folgenden Tagesordnungspunkten, und das ist auch gut so.
Vielen Dank. Schöne Weihnachten!
Nächster Redner ist der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion.