Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise hilft ein Blick ins Grundgesetz. Wir könnten uns dabei den Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 ansehen, in dem es da heißt:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
„Jeder?“, will ich hier die Frage stellen. In Deutschland, vor der Einbringung dieses Gesetzes und bis zum heutigen Tag, nicht jeder: nicht Kinder, die mit unterschiedlichen Ausbildungen der Geschlechtlichkeit geboren sind, nicht Kinder, die nicht dem Traum vieler Eltern und der Gesellschaft entsprechen, männlich oder weiblich zu sein – Kinder, die vielleicht das Glück haben, beide Geschlechter zu haben; Kinder, die in ihrer Entwicklung stehen und erst mit der Pubertät feststellen, welche Geschlechtlichkeit sie in sich haben. Aber sie sind geboren mit dem, was in Deutschland und weltweit das Unausgesprochene ist. Man spricht nicht darüber; man schämt sich als Eltern vor den Nachbarn, vor den Verwandten, weil man nicht in Blau oder in Rosa in Freude über die Geburt des Kindes sprechen will und kann und weil die Gesellschaft diese Frage nicht anerkennt.
Die Vereinten Nationen haben in einer Statistik wiedergegeben, dass rund 1,7 Prozent der Bevölkerung mehrgeschlechtlich oder mit unterschiedlichen Geschlechtsvarianten geboren werden. Ich überlasse es Ihnen, die Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland auf die 1,7 Prozent herunterzurechnen, und dann nehmen wir die 2 000 Operationen, die immer noch durchgeführt werden.
Ich freue mich ganz außerordentlich, dass die körperliche Unversehrtheit und das Recht der Kinder mit dem Gesetz zum Operationsverbot nunmehr auf einem guten und richtigen Weg ist, bedanke mich ganz herzlich bei dieser Gelegenheit bei unserer Bundesjustizministerin und darf mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär, bedanken, dass Sie auch den weiteren Schritt, der notwendig ist, nämlich, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, hier so deutlich angesprochen haben.
Das ist notwendig, um Kindern das Recht in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, das ihnen zusteht. Kinder können sich in dieser Gesellschaft aber nur dann entwickeln, wenn sie in ihren Familien, in den Schulen, in den Kindergärten, in dieser Gesellschaft auch ihren Platz gefunden haben.
Dazu ist es erforderlich, dass wir neben einem Gesetz, das, wie ich es umschreiben würde, feststellt, dass ein Nein ein Nein sein muss bei der Operation, auch ein gutes Beratungsangebot machen.
Dazu muss auch gehören, dass in den Schulen beim Sexualkundeunterricht die Kinder bereits lernen, dass es neben dem Männlich und Weiblich auch andere Ausbildungen der Geschlechtlichkeit gibt.
Dazu müssen wir auch die Bundesärztekammer überzeugen, dass sie nicht Götter in Weiß sind, die alles machen können,
sondern dazu da sind, den Menschen in ihren Nöten zu helfen. Ich sage dies nicht nur wegen des Blutspendeverbots, sondern auch wegen der Stellungnahme, die die Bundesärztekammer zum Operationsverbot abgegeben hat.