Sehr verehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde an diesem Abend wird ein wichtiges Thema beraten und in zweiter und dritter Lesung abgeschlossen: das in dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vorgesehene Verbot geschlechtsangleichender Maßnahmen.
Ich glaube, heute ist ein guter Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dem wir eine unsägliche Geschichte für kleine Kinder, für größere Kinder und für erwachsene Menschen in unserem Land, mitten in Europa, beenden. Wenn wir es mit einer mitmenschlichen Gesellschaft ernst meinen, dann betrachten wir die Gesellschaft und fragen: Welchen Schutz können wir den Schwächsten in unserer Gesellschaft angedeihen lassen? – Und die Schwächsten in unserer Gesellschaft sind nun mal unsere Kinder.
Ich weiß, dass der gesellschaftliche Druck über viele Jahre, Jahrzehnte oder Jahrhunderte groß war, weil immer dann, wenn eine Frau ein Kind geboren hat, eine Familie also ein Kind bekommen hat, zuerst die Frage kam: Was ist es denn, ein Junge oder ein Mädchen? – Die Antwort darauf: „Seid doch froh, es ist gesund“, war eine Antwort, die man eigentlich nicht hören wollte; denn die Oma und die Tante hatten vielleicht schon Kleidungsstücke in Rosa oder in Blau gestrickt. Man war in der gesellschaftlichen Einbindung daran gewöhnt, dass es nur Menschen gibt, denen ein bestimmtes Geschlecht zugewiesen ist.
Aber Fakt und Tatsache ist – das haben wissenschaftliche Erhebungen gezeigt –, dass rund 160 000 Kinder in dieser Bundesrepublik Deutschland mit nicht eindeutiger Ausbildung von Geschlechtsmerkmalen geboren werden und das Recht haben, genauso glücklich, genauso selbstbestimmt, genauso frei wie jeder andere in diesem Land zu leben und den Schutz zu bekommen, den wir ihnen als den Schwächsten dieser Gesellschaft zukommen lassen wollen.
Deshalb ist es gut und richtig – ich bedanke mich ganz außerordentlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages, die daran mitgewirkt haben, vorrangig bei den Kollegen der Koalitionsfraktion, die gemeinsam mit unserem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehr konstruktiv daran mitgearbeitet haben –, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das geschlechtsangleichende Operationen, die – das wissen wir auch – in vielen Fällen medizinisch nicht begründet, aber gesellschaftlich gewünscht waren, grundsätzlich verbietet und in diesem Land endlich beendet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetz auch deutlich gemacht haben, dass alle Menschen – ganz gleich, welche geschlechtliche Ausbildung sie bei ihrer Geburt haben – in diesem Land die gleichen Rechte und vor allem die gleichen Ansprüche haben, dass ohne Zustimmung der individuellen Person keine Operation durchgeführt werden kann, es sei denn – dies ist wirklich die einzige Ausnahme, die es gibt –, das konkrete Leben dieses Menschen wäre bedroht und aus dieser Lebensbedrohung heraus müsste eine Operation – gegebenenfalls eine Angleichung – durchgeführt werden. Nach Abwägung zwischen dem Leben und dem Tod kann eine solche Maßnahme also erlaubt sein.
Ich weiß, dass wir mit diesem Gesetz – der späte Beratungszeitpunkt in diesem Hohen Haus zeigt, dass die Öffentlichkeit kein sehr großes Interesse daran hat – zwar nicht Millionen von Menschen, aber 160 000 hier geborenen Kindern Gerechtigkeit widerfahren lassen.
Lassen Sie mich am Ende meines kurzen Wortbeitrags an diesem Abend noch eine Bitte aussprechen, die in der Beschlussempfehlung mit enthalten und uns und dem Koalitionspartner ein wichtiges Anliegen ist: Wir möchten gerne mit den Ländern gemeinsam ein Zentralregister schaffen, um den Menschen, die geschlechtsangleichenden Maßnahmen unterzogen wurden, auch für die Zukunft anonymisiert und trotzdem personalisiert die Möglichkeit zu geben, ihre Geschichte, ihr Leben, ihren Eingriff, ihre Individualität nachvollziehen zu können.