Frau Präsidentin, schön, dass man jetzt beim letzten Redner darauf achtet, aber gut. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen zwei Anträge vor – von der Linken und von den Grünen –, die inhaltlich auf das Gleiche hinauswollen, nämlich dass die Bundeswehr nicht mit bewaffnungsfähigen Drohnen ausgerüstet werden soll.
Beim Antrag der Linken ist es so, dass sich sechs Zeilen mit der Beschlussfassung beschäftigen und acht Zeilen mit der Begründung. Das ist relativ dünn, und das ist ungefähr genauso dünn wie das, was der Herr Pflüger hier abgezogen hat. Er hat Argumente angeführt – die in dem Antrag der Linken gänzlich fehlen –, die Sie im Grunde für jede andere Waffe, die die Bundeswehr einsetzt, auch ins Feld führen können.
Daran zeigt sich einmal mehr: Dogmatisch konsequent und ideologisch treu – so ist Die Linke, und deswegen wollen wir uns damit gar nicht länger befassen.
Ich komme zu dem Antrag der Grünen. Richtig an dem Antrag ist – und das hat die Kollegin Keul auch gesagt –: Die Debatte wird jetzt seit fast zehn Jahren geführt, und es sind tatsächlich alle Pros und Kontras auf den Tisch gelegt, abgewogen und diskutiert worden. Falsch ist allerdings der Schluss, den Sie ziehen, liebe Kollegin Keul. Es ist falsch, diese bewaffnungsfähige Drohne nicht anschaffen zu wollen, und ich sage Ihnen auch als Antwort auf Ihre Argumente, warum.
Sie sagen unter anderem, das BMVg hätte nicht ausreichend Einsatzszenarien geliefert, um den Unterschied zwischen Drohnen und herkömmlicher Luftunterstützung aufzuzeigen und deutlich zu machen, warum das notwendig ist. Ich kann nur sagen: Bei den vielen Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe, bei den Debatten, bei der Anhörung im Bundestag, bei den Äußerungen des Bundeswehrverbands sind überall Soldaten zu Wort gekommen.
– Frau Präsidentin? – Viele Soldaten sind befragt worden, die genau diese Szenarien beschrieben haben, und das aus voller Überzeugung, aus eigener Erfahrung. Wenn das nicht genug ist, was braucht es denn dann noch mehr?