Danke für Ihre Frage zu den Pestiziden. Ich denke, wir müssen immer unterscheiden: Es geht um Pflanzenschutzmittel. Das, was bei uns verboten ist, ist ja aus einem guten Grund verboten. Wir haben entsprechende Zulassungsverfahren, vor allen Dingen entsprechende Untersuchungen, was zum Beispiel die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Biodiversität angeht.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Es gibt eine Anfrage dazu, dass gebeiztes Saatgut, das Neonikotinoide enthält, pauschal exportiert werden darf. Ich habe dazu viele Briefe, auch von Abgeordneten, bekommen. Aus dem Grund, weil wir Neonikotinoide auch hier nicht pauschal zulassen, werde ich es nicht zulassen.
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