Gerne. – Zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Sie haben im Herbst von einer Minderungsstrategie für Glyphosat, von einer Reduktion um 75 Prozent gesprochen. In dem, was Sie jetzt vorlegen, wollen Sie aber auf allen erosionsgefährdeten Flächen Glyphosat weiterhin erlauben. Das Umweltbundesamt zählt aber die Hälfte der Ackerflächen zu den erosionsgefährdeten Flächen. Wenn Sie auf der Hälfte der Ackerflächen weiterhin erlauben, Glyphosat anzuwenden, wie wollen Sie dann eine Reduktion um 75 Prozent erreichen?
Mittwoch, 13. Januar 202119. Wahlperiode, 203. Sitzung
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