Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Erosionsgebiet ist nicht gleich Erosionsgebiet. Wenn Sie in die Verordnung genau reinschauen, was Sie sicherlich getan haben, dann sehen Sie, dass wir sehr differenziert vorgehen. Um es noch mal deutlich zu machen – das ist bei einigen auch angekommen –: Es ist schon gut, wenn sich Deutschland an Europarecht hält. Trotz aller strengen Forderungen aus der Grünenfraktion, Klöckner müsse das sofort verbieten: Das ist nicht erlaubt. Das geht nicht. – Das sagen auch Ihre Juristen, wenn ich mit ihnen spreche. Insofern glaube ich nicht, dass Sie mich weiterhin auffordern, europarechtswidrig zu handeln. Deshalb ist statt eines Totalverbots – das dürfen wir zurzeit nicht – eine Minimierungsstrategie wichtig. Das heißt, wir verbieten die Verwendung auf allen öffentlichen Flächen, in privaten Gärten, aber auch grundsätzlich in der Landwirtschaft; es sei denn, Ernten sind gefährdet oder – da kommen wir zum Zielkonflikt – wir müssen unsere Böden schützen; auch das wird von Umweltseite zu Recht gefordert. Wenn ich mechanisch vorgehe, dann habe ich eine Abtragung in Erosionsgebieten. Dort, wo es einen hohen Erosionsgrad gibt, muss ich abwägen. Diesen Punkt sprechen wir an; das wurde übrigens mit Wissenschaftlern entwickelt.