Sehr geehrter Herr Kollege Whittaker, ich möchte Sie fragen, ob Sie zur Kenntnis nehmen wollen, dass wir in dem Antrag „Garantiesicherung“ zu dem Thema Bedarfsgemeinschaften ausformuliert haben, dass wir insbesondere die Bedarfsgemeinschaften bei unverheirateten Paaren als Problem sehen. Sie profitieren nämlich nicht von steuerlichen Vorteilen, wie zum Beispiel vom Ehegattensplitting. Da ist das Beispiel von meinem Kollegen Sven Lehmann sehr lebensnah gewesen: eine unverheiratete Krankenschwester in Partnerschaft mit einem Künstler, in der das Gehalt dieser Frau noch mit dem Hartz-IV-Anspruch des nicht mehr arbeiten dürfenden Künstlers verrechnet wird.
Wir haben in diesem Antrag bewusst gesagt: Wenn wir perspektivisch die Individualisierung auch auf Ehen beziehen wollen, dann ist das ganz grundsätzlich nur denkbar mit einer größeren Reform, die dann auch das Ehegattensplitting mit betreffen würde. Dass Sie zum Thema Ehe sich ein bisschen anders positionieren, ist das eine. Aber ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir mit der Garantiesicherung insbesondere bei den wirklich sehr ungerechten Regelungen ansetzen, die unverheiratete Paare betreffen. Ich möchte Sie fragen, ob Sie bereit sind, das zur Kenntnis zu nehmen, und ob Sie glauben, dass das einen Unterschied macht.