Im Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ haben wir sowohl einen investiven Teil als auch einen innovativen Teil. Das Thema „Digitalisierung, Vernetzung, Frauenhausplatzvergabe“ ist im innovativen Teil. Der investive Teil ist mit 30 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet, der innovative Teil mit 5 Millionen. Die Digitalisierung ist ein ganz wesentliches Thema. Wir arbeiten mit den Bundesländern gemeinsam daran und haben von uns aus jetzt, in den Pandemiezeiten zusätzlich ein Programm aufgelegt, um die Frauenhäuser verstärkt mit den technischen Möglichkeiten auszustatten und Beratung und Unterstützung entsprechend vornehmen zu können. Das ist auch in Anspruch genommen worden, und wir entwickeln das kontinuierlich weiter.