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205. Sitzung

Franziska Giffey

Bundesministerin BMFSFJ
Mittwoch, 27. Januar 202119. Wahlperiode, 205. Sitzung
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Die Kinderkrankentage werden auch im Normalfall bei kranken Kindern bis zum zwölften Lebensjahr gewährt. So ist auch die Entscheidung getroffen worden.

Wissen Sie, es macht schon einen großen Unterschied, ob Sie ein Kind zu Hause haben, das 12 Jahre oder 13, 14 Jahre alt ist. Ich glaube schon, dass sich ein 13-, 14-jähriges Kind, ein fast Jugendlicher, auch mal ein paar Stunden alleine beschäftigen kann. Natürlich muss man die besonderen Bedürfnisse berücksichtigen, wenn Kinder Einschränkungen haben, wenn sie Behinderungen haben. Dazu will ich noch mal ganz klar an dieser Stelle sagen: Für Kinder mit Einschränkungen, mit Behinderungen, mit schweren Erkrankungen gelten die Kinderkrankentageregelungen über das zwölften Lebensjahr hinaus. Das ist eine wichtige Information. Wenn es Kinder gibt, die wirklich nicht alleine bleiben können, ist für sie Vorsorge getroffen, auch mit der Regelung, die wir jetzt haben.

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