Das ist ja schon möglich. Die Überlegung, wer wann mit dem Kind zu Hause bleibt und beim Arbeitgeber die Krankentage nimmt, ist ihnen ja unbenommen. Insofern: Wir haben die Grundlage geschaffen, dass beide zu gleichen Anteilen eine Verdopplung und Ausweitung der Kinderkrankentage bekommen. Wann wer diese Tage nimmt und ob der Mann sie zuerst nimmt oder die Frau, wird dann im Einzelnen ausgehandelt. Außerdem gibt es ja sehr wohl die Möglichkeit, dass diese Tage übertragen werden können. Insofern sehe ich jetzt nicht die Problematik dabei.
Franziska Giffey
Bundesministerin BMFSFJ
Mittwoch, 27. Januar 202119. Wahlperiode, 205. Sitzung
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