Also, es ist ganz klar, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und dass auch sie eigene Grundrechte verdienen; das ist unsere tiefe Überzeugung. So wie es richtig ist, dass in Artikel 3 des Grundgesetzes die Frauen bzw. die Gleichberechtigung der Geschlechter besonders erwähnt sind und dort formuliert ist, dass der Staat auf die Gleichstellung hinwirkt, so ist es auch richtig, wenn auf den besonderen Schutz, die Förderung, die Beteiligung von Kindern auch noch mal gesondert eingegangen wird – in einem eigenen Grundrecht. Denn natürlich bedeutet das, dass das nicht nur in der Ausbildung der Juristen eine stärkere Rolle spielt, sondern auch in jeder Form von Rechtsprechung.
Rechte gegenüber dem Staat zu haben, bedeutet, dass Kinder eben Anspruch auf rechtliches Gehör haben, auf Beteiligung an Dingen, die sie betreffen, und das geht vom Kinderspielplatz bis zur Frage von Stadtentwicklung, Stadtgestaltung, oder das gilt auch – im schlimmsten Fall – bei der Frage von Inobhutnahmen oder von sexuellen Missbrauchsfällen. Da hatten wir immer wieder die Situation, dass Kinder nicht gehört worden sind, dass ihre Interessen nicht genug gewürdigt worden sind.
Das ist einfach eine ganz große Stärkung für die Kinder – Anspruch auf rechtliches Gehör, auf Teilhabe und Beteiligung.