Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, in den vergangenen Monaten haben Sie mit einigen durchaus guten parlamentarischen Initiativen wichtige Debatten in der Coronakrise bewegt und angeregt.
Der vorliegende Gesetzentwurf, den Sie mit „Stärkung des Parlaments“ überschreiben und zu dem Sie hier wieder sehr wortreich mit höchsten Appellen an die parlamentarische Demokratie vorgetragen haben, gehört definitiv nicht dazu.
Ihr politisches Kalkül ist leicht zu durchschauen; denn dort, wo Sie auf Landesebene mitregieren und in der Landesregierung Entscheidungsspielräume brauchen, haben Parlamentsrechte für Sie keinerlei Priorität.
Blicken wir doch mal nach Nordrhein-Westfalen: „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19 Pandemie“ steht über dem Gesetzentwurf; Sie haben es zitiert. In Ihrem Entwurf findet sich aber nichts, was auf eine stärkere Parlamentsbeteiligung hinweist. Sie wollen keinen Zustimmungsvorbehalt für das Parlament bei Verordnungen, die in Grundrechte eingreifen. Sie wollen kein Einspruchsrecht des Parlaments gegen alle anderen Verordnungen. Sie wollen keine verbindliche Abstimmung von Maßnahmen zwischen dem Parlament und der Landesregierung. Für die Unterrichtung des Parlaments genügt Ihnen einmal im Monat ein schriftlicher Bericht, „sobald die regierungsinterne Willensbildung abgeschlossen ist“. All das, wofür Sie hier auf Bundesebene so vehement streiten, ist der FDP auf Landesebene, wo nach dem Infektionsschutzgesetz wesentliche Entscheidungen mit Grundrechtsrelevanz für Bürgerinnen und Bürger zur Eindämmung der Pandemie beschlossen werden, nicht der Rede wert.
Das ist Ihr Verständnis von Parlamentsbeteiligung. Vielleicht schicken Sie Ihren nordrhein-westfälischen Kolleginnen und Kollegen beispielsweise das Berliner Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz; dort finden Sie wertvolle Anregungen.
Auf Bundesebene rufen Sie immer wieder nach mehr Parlamentsbeteiligung, obwohl dieses Parlament vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten hat und auch nutzt.
Wir haben die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, neben den Regierungsbefragungen dem Bundestag regelmäßig mündlich zu berichten. Darüber hinaus beraten wir hier in jeder Sitzungswoche seit Beginn der Pandemie in verschiedenen Debatten die Situation und das Geschehen,
erst gestern in einer Aktuellen Stunde, beantragt von den Koalitionsfraktionen, weil Die Linke die von ihr geplante abgesagt hat.
Uns ist es wichtig, das Thema hier zu debattieren. Der Bundestag wird im Februar eine Sitzungswoche vorziehen, um im Vorfeld des nächsten Treffens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe die aktuelle Situation zu beraten. Wir beraten in Sonderausschusssitzungen vor und nach dem Bund-Länder-Treffen die Situation. Weil es Ihnen von der FDP politisch profitabel erscheint, fordern Sie trotzdem plakativ mehr parlamentarische Rechte ein, an anderer Stelle, dort, wo tatsächlich Entscheidungen zu treffen sind, aber leider nicht. Ihr Gesetzentwurf ist ein Feigenblatt und mehr auch nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetz soll die Bundesregierung verpflichtet werden, eine Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen, wenn sie beabsichtigt, im Rahmen der Bund-Länder-Koordination bundeseinheitliche Maßnahmen herbeizuführen. Ich halte es für die ureigenste Aufgabe der Bundesregierung, in der Pandemiebekämpfung auf eine möglichst weitgehende Bundeseinheitlichkeit der Länderentscheidungen, abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen, hinzuwirken.
Wir wissen doch nach einem Jahr Corona in Deutschland, dass die Eindämmung eines solchen flächendeckenden Infektionsgeschehens nur durch möglichst einheitliches und vergleichbares Handeln gelingt.
Aber am Ende sind es die Bundesländer, die nach geltendem Infektionsschutzgesetz konkrete Regelungen treffen sowie Absprachen und Verständigungen verbindlich umsetzen. Sie tun dies in eigener Verantwortung und Abwägung. Die konkrete Beteiligung der Parlamente an diesen Entscheidungen in vielen Bundesländern zeigt aber auch, dass Empfehlungen, Verabredungen der Bund-Länder-Konferenzen bei Weitem nicht nur blindlings nachvollzogen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Frage der Parlamentsbeteiligung auf Bundesebene immer wieder breit diskutiert und zuletzt im November im vergangenen Jahr im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz auch eine ergänzende Regelung getroffen.
Ich denke, Transparenz, Information und Aufklärung über Entscheidungsprozesse sind uns allen ein wichtiges Anliegen. Deshalb beraten wir auch fraktionsübergreifend. Wir sind mit den Oppositionsfraktionen im Gespräch,
ob wir zum Beispiel einen – Arbeitstitel – „interdisziplinären Pandemieausschuss“ einsetzen können, um die regulären Arbeitsstrukturen sinnvoll zu ergänzen.
Kolleginnen und Kollegen, die Pandemie werden wir nur gemeinsam bekämpfen. Deshalb: Lassen Sie uns zusammenbleiben! Bleiben Sie gesund und passen Sie weiter auf sich und Ihre Nächsten auf!
Ich danke für die Aufmerksamkeit.